Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen
Förderung von Netzwerken und Kooperationen in Sachsen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Akteuren für eine nachhaltige Landwirtschaft und zur Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter Produkte.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit ELER-Mitteln die Einrichtung und Arbeit von Netzwerken und Kooperationen außerhalb von EIP-Agri und LEADER, um die Zusammenarbeit verschiedener Akteure in Sachsen zu verbessern und die Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte zu erweitern und zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen
- Durchführbarkeitsstudien und Erhebungen
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien
- Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
- Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neue Form der Zusammenarbeit oder bestehende Zusammenarbeit mit neuer Tätigkeit
- Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden
- Konzept muss den Anforderungen des Förderaufrufs entsprechen
- Kooperation zwischen mindestens zwei unabhängigen Akteuren im Konzept oder in einer Kooperationsvereinbarung verankert
- Positives Votum eines Fachgremiums bei Vorhaben zu Versorgungsketten oder lokalen Märkten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anlage EzU
- Anlage VB NK
- Erklärung des Antragstellenden – kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3 unterstützt die Initiierung und Weiterentwicklung von Netzwerken sowie Kooperationen in Sachsen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur:innen im Bereich nachhaltige Landwirtschaft zu intensivieren und die Marktposition ökologisch oder regional erzeugter Produkte langfristig zu stärken. Konkret werden Aufwendungen für die Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen, Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen sowie die Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien gefördert. Auch der Aufbau und die Weiterentwicklung bestehender Netzwerke sowie laufende Ausgaben der Zusammenarbeit und die Umsetzung von Geschäfts- oder Bewirtschaftungsplänen gehören zu den förderfähigen Kosten. Die maximale Projektdauer beträgt 84 Monate, die Förderquote beläuft sich auf bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, bei einer Mindestfördersumme von 5.000 EUR.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften sowie natürliche Personen, die neue Formen der Zusammenarbeit gestalten oder bestehende Partnerschaften um innovative Aktivitäten erweitern. Der Förderort muss überwiegend im Freistaat Sachsen liegen, und das Konzept ist gemäß den Vorgaben des Förderaufrufs zu gestalten. Eine Kooperation zwischen mindestens zwei unabhängigen Partner:innen muss in einer Kooperationsvereinbarung verankert sein. Bei Vorhaben zu Versorgungsketten oder lokalen Märkten ist zudem ein positives Votum eines Fachgremiums erforderlich. Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss zum Zeitpunkt des Antrags nachgewiesen werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), das das Programm im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) umsetzt.
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