Zuschuss

Förderung agrarischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie von Innovationsprojekten

Förderung von agrarischen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten in Oberösterreich. Anträge können formlos oder mittels Antragsformular jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Es werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben von Einzelpersonen, Landwirten, Personengemeinschaften und juristischen Personen gefördert, die im Interesse der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, sofern diese Vorhaben in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die oberösterreichische Landwirtschaft aufweisen oder erwarten lassen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben mit hohem Nutzen bzw. Rückwirkungseffekten auf die oberösterreichische Landwirtschaft
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • projektspezifische Voraussetzungen je nach Art des Projektes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Förderantrag
  2. Förderungserklärung
  3. Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. weitere projektspezifische Unterlagen

Beschreibung

Mit der Förderung agrarischer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte leistet das Land Oberösterreich einen gezielten Beitrag zur Weiterentwicklung von Forschung & Innovation in der Land- und Forstwirtschaft. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Landwirt:innen, Personengemeinschaften, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen aus der Region, die Projekte mit klarem Praxisbezug einreichen. Die Antragstellung kann fortlaufend – formlos oder auf Basis eines bereitgestellten Formulars – erfolgen, sofern der Förderantrag vor Projektbeginn eingereicht wird. Die Förderart umfasst direkte Zuschüsse, die flexibel an den Projektfortschritt und die nachgewiesenen Kosten angepasst werden.

Angestrebt werden Vorhaben, welche einen hohen Nutzen und spürbare Rückwirkungseffekte auf die oberösterreichische Landwirtschaft erwarten lassen. Grundvoraussetzungen sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine schriftliche Förderungserklärung; projektspezifische Unterlagen werden je nach Art des Vorhabens angefordert. Die Auszahlung richtet sich nach dem nachgewiesenen Projektfortschritt und der verfügbaren Mittel. Nach Abschluss ist eine Abrechnung mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und gegebenenfalls ein Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen. Damit eröffnet die Maßnahme allen innovativen Initiativen die Möglichkeit, nachhaltige Produktionsmethoden, technologische Neuerungen und praxisnahe Forschungsansätze langfristig in Oberösterreich zu verankern.

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