Zuschuss

Förderung ambulanter Hospizarbeit

Die Hospizstiftung Pulheim fördert ergänzende Aktivitäten der ambulanten Hospizarbeit – über die gesetzliche Finanzierung hinaus – insbesondere Trauerbegleitung, öffentliche Veranstaltungen und das Projekt „Hospiz macht Schule“. Anträge sind fortlaufend möglich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung ergänzender Aktivitäten der ambulanten Hospizarbeit, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen Hilfestellung zu leisten und das Bewusstsein dafür zu stärken, dass Sterben und Trauer Teil des Lebens sind.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in der ambulanten Hospizarbeit
  • Sitz oder Einsatzgebiet in Pulheim bzw. im Rhein-Erft-Kreis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der gemeinnützigen Tätigkeit

Beschreibung

Die Hospizstiftung Pulheim unterstützt in Nordrhein-Westfalen ergänzende Aktivitäten der ambulanten Hospizarbeit, die über die gesetzliche Finanzierung hinausgehen. Gefördert werden insbesondere Angebote zur Trauerbegleitung, öffentliche Veranstaltungen sowie das Bildungsprojekt „Hospiz macht Schule“, in dem Grundschulkinder in einem geschützten Rahmen Fragen zu Sterben, Tod und Trauer aufarbeiten können. Ziel der Maßnahme ist es, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen aktiv zu begleiten und das öffentliche Bewusstsein dafür zu stärken, dass Abschied und Trauer Teil der menschlichen Existenz sind. Durch die finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Trauerbegleiter:innen und von Veranstaltungen zur Hospizarbeit wird die professionelle und ehrenamtliche Arbeit vor Ort nachhaltig gestärkt. Die flexible Mittelvergabe als Zuschuss ermöglicht eine passgenaue Unterstützung von Projekten in Kommunen des Rhein-Erft-Kreises mit Sitz in Pulheim.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die im ambulanten Hospizdienst aktiv sind. Antragsberechtigt sind neben Hospizdiensten auch Trauerbegleiter:innen und Ehrenamtliche, die die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen organisieren oder eigenständige Schul- und Veranstaltungsprojekte durchführen. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein plausibler Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Einreichung der Unterlagen ist fortlaufend möglich, sodass Initiativen kurzfristig auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren können. Interessierte Organisationen in Nordrhein-Westfalen nutzen die kontinuierliche Antragsfrist, um innovative Lösungsansätze und ergänzende Unterstützungsangebote im Bereich Hospizarbeit umzusetzen und dadurch Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu verbessern.

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