Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen
Anerkannte Einrichtungen der Familienbildung in NRW erhalten Zuschüsse für kostenlose Bildungsveranstaltungen und Kurse für besonders belastete Familien. Anträge für Gebührennachlass bis zum 01.12. eines Jahres für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Einrichtungen der Familienbildung bei der Durchführung kostenloser Bildungsveranstaltungen und Kurse für besondere familiäre Zielgruppen – darunter sozial benachteiligte Familien, Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes sowie Familien in besonderen Belastungssituationen wie Fluchterfahrung.
Förderfähige Ausgaben
- Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien
- Kosten für Elternstart-Kurse
- Kosten für offene Elternstart-Treffs
- Kosten für Unterrichtsstunden in Maßnahmen für belastete Familien
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung
- Keine Erhebung von Teilnahmegebühren
- Abstimmung der Maßnahmen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung
- Einhaltung der Vorgaben des Rahmenkonzepts "Elternstart NRW"
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Art.1 GN (Gebührennachlass)
- Antrag Art.2 ES (Elternstart NRW)
- Antrag Art.3 FL (Maßnahmen für belastete Familien)
Beschreibung
Die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen unterstützt Träger:innen bei der Durchführung kostenfreier Bildungsveranstaltungen und Kurse für besonders belastete Familien. Gefördert werden sozial benachteiligte Familien, Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes und Familien in speziellen Belastungssituationen, beispielsweise nach Fluchterfahrung. Ziel ist es, die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern zu stärken sowie die gesellschaftliche Teilhabe und den generationenübergreifenden Austausch in offenen Elternstart-Treffs zu fördern. Mit dem Landesprogramm „Elternstart NRW“ wird darüber hinaus ein niedrigschwelliger Zugang zu Elternstart-Kursen sichergestellt, in denen Teilnehmende in kleinen Gruppen von durchschnittlich sechs Erwachsenen begleitet werden.
Anerkannte Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger können Zuschüsse für Gebührennachlässe beantragen, sofern keine Teilnahmeentgelte erhoben und Maßnahmen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abgestimmt werden. Der Antrag auf Zuwendung – wahlweise Art 1 GN für sozial benachteiligte Familien, Art 2 ES für Elternstart oder Art 3 FL für belastete Familien – muss bis zum 01.12. eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen ermäßigte Gebühren, Kurskosten und Unterrichtsstunden. Die Fördersätze betragen 500 € pro Elternstart-Kurs sowie 50 € pro Unterrichtsstunde. Einrichtungen sind verpflichtet, das Rahmenkonzept „Elternstart NRW“ in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten und eine kostenfreie Teilnahme sicherzustellen. Durch die bedarfsorientierte Förderung leistet das Land Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit von Familien in herausfordernden Lebenslagen.