Zuschuss

Förderung anerkannter Greifvogelauffangstationen (Dr. Elmar Schlögl-Stiftung)

Die Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung fördert anerkannte Greifvogelauffangstationen in Bayern mit Förderbeträgen zwischen 250 € und 3 000 € pro Jahr. Anträge sind schriftlich bis zum 10. Januar eines jeden Jahres beim Stiftungsvorstand einzureichen.

Umwelt-/Naturschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 250 € - 3 000 € pro Jahr
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung und Förderung von anerkannten Greifvogel- und Eulenauffangstationen in Bayern zur Verbesserung der Wildvogelhilfe und des Artenschutzes.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennungsnachweis der zuständigen Behörde
  • Detaillierte zielorientierte Begründung
  • Projektskizze
  • Kostenkalkulation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte zielorientierte Begründung
  2. Anerkennungsnachweis
  3. Projektskizze
  4. Kostenkalkulation

Bewertungskriterien

  • Ermessensentscheidung des Stiftungsvorstands

Beschreibung

Die Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung zum Schutz von einheimischen Greifvögeln und Eulen unterstützt mit ihrem Förderprogramm anerkannte Greifvogel- und Eulenauffangstationen in Bayern. Ziel ist die Stärkung der Wildvogelhilfe und des Artenschutzes durch finanzielle Zuschüsse im Umfang von 250 € bis 3.000 € pro Jahr. Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Träger mit amtlicher Anerkennung sowie fachlicher Expertise im Bereich Greifvogel- und Eulenschutz. Innerhalb eines Förderjahres von maximal zwölf Monaten sollen stationäre Kapazitäten ausgebaut, Behandlungsverfahren optimiert und Maßnahmen für eine nachhaltige Wiederauswilderung weiterentwickelt werden. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt auf Basis eines Ermessensbeschlusses des Stiftungsvorstands.

Zur Antragstellung ist ein schriftlicher Förderantrag bis zum 10. Januar eines jeden Jahres vorzulegen. Er muss eine detaillierte, zielorientierte Begründung, den Anerkennungsnachweis der zuständigen Behörde, eine Projektskizze sowie eine Kostenkalkulation enthalten. Nach positiver Beschlussfassung verpflichtet sich die geförderte Einrichtung, die Mittel sachgerecht einzusetzen und bis zum 31. Januar des Folgejahres einen Bericht über den Projektverlauf vorzulegen. Ein deutlicher Hinweis „Gefördert durch die Dr.-Elmar-Schlögl-Stiftung“ soll in allen Öffentlichkeitsarbeiten erscheinen. Weitere Details und die vollständigen Förderrichtlinien stehen auf der Website der Stiftung zur Verfügung, wo auch die formalen Vorgaben für den Antrag einzusehen sind.

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