Zuschuss

Förderung Auslandsösterreicher - Weltbund und Fonds für Auslandsösterreicher

Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbunds und des Fonds für in Not geratene Auslandsösterreicher in der Steiermark. Anträge sind laufend und unbegrenzt möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbunds und des Fonds für in Not geratene Auslandsösterreicher durch Bereitstellung finanzieller Mittel auf Basis vertraglicher Vereinbarungen der Bundesländer. Ziel ist die Vernetzung und Servicierung im Ausland lebender Steirerinnen und Steirer.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellung inkl. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Maßnahme unterstützt den Auslandsösterreicher-Weltbund sowie den Fonds für in Not geratene Auslandsösterreicher in der Steiermark durch die Bereitstellung vertraglich geregelter Zuschüsse. Ziel ist die nachhaltige Vernetzung und Servicierung von im Ausland lebenden Steirer:innen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Engagement zu fördern. Die finanziellen Mittel stammen aus Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund und den neun Bundesländern, wobei der jeweilige Förderanteil anhand des Bevölkerungsschlüssels ermittelt wird. Dieser Zuschuss leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Arbeit und Sozialem, indem er Vereinen und Initiativen ermöglicht, kulturelle, soziale und unterstützende Projekte für heimische Communities im Ausland umzusetzen.

Die Förderung richtet sich sowohl an gemeinnützige Organisationen als auch an privat agierende Personen mit steirischem Bezug, insbesondere jene, die im Ausland lebende Österreicher:innen betreuen oder unterstützen. Anträge können jederzeit und unbegrenzt gestellt werden, wodurch eine flexible Projektplanung gewährleistet ist. Erforderlich ist ein ausgefülltes Antragsformular mit detaillierter Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan gemäß den Vorgaben des Fördervertrags. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 9 – Kultur, Europa, Sport der Steiermärkischen Landesregierung, die zugleich für die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig ist. Durch diese transparent gestaltete Förderstruktur entsteht ein effektives Netzwerk, das den Zusammenhalt steirischer Communities weltweit nachhaltig stärkt.

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