Zuschuss

Förderung Auslandspraktika

Förderung der anteiligen Lehrlingsentschädigung für im Ausland absolvierte Praktika. Antragstellung ist gebührenfrei und muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Auslandspraktikums erfolgen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Gefördert wird die auf den Zeitraum eines von einem Lehrling absolvierten Auslandspraktikums aliquot entfallende Lehrlingsentschädigung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrlingsentschädigung (aliquot für Auslandspraktika)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Lehrberechtigte gemäß § 2 BAG bzw. § 2 Abs. 1 LFBAG
  • Ausgeschlossen: Gebietskörperschaften und Betriebe bei schwerwiegenden Übertretungen des Berufsausbildungsgesetzes

Beschreibung

Mit dieser Förderung werden die anteilsmäßigen Lehrlingsentschädigungen für im Ausland absolvierte Praktika vollständig erstattet. Förderberechtigt sind Betriebe, die Lehrlinge gemäß § 2 BAG bzw. § 2 Abs. 1 LFBAG ausbilden, ausgenommen Gebietskörperschaften und solche Unternehmen, die wegen schwerwiegender Übertretungen des Berufsausbildungsgesetzes vom Verfahren ausgeschlossen sind. Die Förderquote beträgt 100 %, und anerkannte Ausgaben umfassen ausschließlich die aliquot berechnete Lehrlingsentschädigung während des Auslandseinsatzes. Diese Maßnahme trägt zur Steigerung der Ausbildungsqualität bei und unterstützt Unternehmen dabei, ihren Lehrlingen internationale Erfahrungen zu ermöglichen. Die Förderung ist bundesweit verfügbar und wird fortlaufend angeboten, sodass interessierte Ausbildungsbetriebe jederzeit von dieser Unterstützung profitieren können.

Die Antragstellung ist gebührenfrei und muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Auslandspraktikums erfolgen. Als Rechtsgrundlage dient § 19c Berufsausbildungsgesetz; die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern im Namen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Ziel der Förderung ist die Erleichterung grenzüberschreitender Mobilität von Jugendlichen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit langfristig zu senken. Ausbildende finden alle notwendigen Informationen und Formulare auf der Webseite des Fördergebers und können sich dort detailliert zu Voraussetzungen, Fristen und Einreichmodalitäten informieren. Dieses Angebot lädt Unternehmen ein, Ausbildungsprogramme international zu erweitern und junge Fachkräfte optimal auf die globalen Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten.

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