Zuschuss

Förderung außerschulischer Jugenderziehung

Förderung außerschulischer Jugenderziehung im Burgenland zur Unterstützung von Freizeitgestaltung, Jugendorganisationen, Jugendheimen, Studien- und Bildungsreisen, Ausbildung von Jugendleiter:innen, Jugendmusikkapellen, Verkehrserziehung, Jugendbeirat und Suchtprävention. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die burgenländische Jugend im Bereich außerschulische Jugenderziehung zu fördern und zu unterstützen, insbesondere Maßnahmen der Freizeitgestaltung, den Ausbau von Jugendheimen, Studien- und Bildungsreisen, die Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, Jugendmusikkapellen, Verkehrserziehung, die Arbeit des Jugendbeirats sowie Projekte zur Suchtprävention.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausgefülltes Förderansuchen der burgenländischen Jugend bzw. Jugendorganisationen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Die Förderung außerschulischer Jugenderziehung im Burgenland richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich der außerschulischen Begleitung junger Menschen verschrieben haben. Im Zentrum stehen kreative Freizeitgestaltung, der Ausbau und Unterhalt von Jugendheimen sowie die Organisation von Studien- und Bildungsreisen. Darüber hinaus unterstützt das Programm die Ausbildung von Jugendleiter:innen, den Aufbau und Betrieb von Jugendmusikkapellen sowie Angebote zur Verkehrserziehung. Spezielle Projekte des Jugendbeirats und Maßnahmen zur Suchtprävention werden ebenso gefördert, um eine ganzheitliche Förderung im Bereich Kinder und Jugendliche, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales zu gewährleisten.

Als direkte Förderung in Form eines Zuschusses stehen finanzielle Mittel kontinuierlich zur Verfügung. Förderberechtigt sind Interessenverbände, sonstige Vereine oder gemeinnützige Organisationen, die ein ausgefülltes Förderansuchen der burgenländischen Jugend bzw. Jugendorganisationen einreichen. Einzureichen ist ausschließlich der standardisierte Förderantrag; zusätzliche Unterlagen sind nicht erforderlich. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und seit dem 1. Jänner 2014 unbefristet geöffnet. Damit bietet das Programm einen verlässlichen Rahmen, um nachhaltige und inklusive Angebote für Jugendliche im Burgenland zu realisieren und den Jugendbereich langfristig zu stärken.

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