Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte
Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt Ausbildungsbetrieben in Hamburg für jedes Ausbildungsverhältnis einen Zuschuss von 150 € pro Ausbildungsmonat und bei erfolgreichem Abschluss eine Prämie von 750 €. Anträge sind laufend über die zuständige Kammer einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, Ausbildungsbetrieben finanzielle Anreize zu bieten, benachteiligten Jugendlichen eine betriebliche Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen und so langfristig ihre Beschäftigungs- und Ausbildungschancen zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb
- Auszubildende müssen bei Antragstellung in Hamburg gemeldet sein
- Auszubildende dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen
- Nur Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Benachteiligten-Zielgruppen förderfähig
- Vereinbarte Ausbildungsvergütung darf tarifliche Vergütungen um nicht mehr als 10 % unterschreiten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung des Zuschusses (Formular)
- Ausbildungsvertrag (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Nachweis zum Fördergrund (z. B. Zeugnis, Nachweis abH/AsA, Sprachnachweis, Kindergeld-/Pflegegeldbescheinigung)
- Prüfungszeugnis oder Bestätigung der Kammer für Erfolgsprämie
- Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis bzw. Lehrlingsrolle
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Ausbildungsbetriebe mit einem pauschalen Zuschuss von 150 € pro Ausbildungsmonat und einer Erfolgsprämie von 750 € bei termingerechtem Abschluss. Ziel ist es, benachteiligten jungen Menschen den Einstieg in eine betriebliche Berufsausbildung zu erleichtern und so ihre langfristigen Beschäftigungschancen zu verbessern. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen in Hamburg, die Ausbildungsvergütungen gewähren, welche tarifliche Sätze um höchstens 10 % unterschreiten, und keine bereits abgeschlossene Erste Berufsausbildung vorhanden ist. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Träger sowie Verhältnisse, die anderweitig gefördert werden, sind ausgeschlossen.
Gefördert werden Auszubildende, die zum Antragszeitpunkt in Hamburg gemeldet sind und beispielsweise über keinen anerkannten Schulabschluss verfügen, sonderpädagogischen Förderbedarf haben, an abH/AsA teilnehmen, mangelnde Deutschkenntnisse aufweisen oder Verantwortung für Pflege und Erziehung übernehmen. Zur Antragsstellung sind unter anderem der Ausbildungsvertrag, ein tabellarischer Lebenslauf, Nachweise zum Fördergrund und der Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer notwendig. Ein Prüfungszeugnis oder eine Kammerbestätigung ist für die Auszahlung der Abschlussprämie vorzulegen. Da die Einreichung laufend möglich ist, bietet sich jederzeit die Chance, neue Ausbildungsverhältnisse zu melden und attraktive finanzielle Anreize zu nutzen.
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