Förderung \"Bibliothek der Dinge\"
Förderung für Bibliotheken und Kommunen in Niederösterreich zum Aufbau von Ausleihangeboten für Alltags- und Haushaltsgegenstände zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Antragstellung ab 01.03.2025 möglich, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung "Bibliothek der Dinge" soll im Sinne der Ressourcenschonung ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in niederösterreichischen Gemeinden und Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Regalsysteme
- Boxen und Aufbewahrungsmaterial
- Erstausstattung mit Verleihgegenständen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Projektbeginn
- Zugang für die breite Öffentlichkeit
- Dokumentation der Ausleihen pro Gegenstand
- Zustimmung zur Aufnahme ins Online-Verzeichnis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarische Kostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen
Beschreibung
Das Programm zur Förderung „Bibliothek der Dinge“ in Niederösterreich zielt darauf ab, das Ausleihen von Alltags- und Haushaltsgegenständen als nachhaltige Alternative zum Neukauf zu etablieren. Öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, Gemeindeverbände und Betreiber:innen von Bibliotheken können mit diesem unbefristeten Zuschuss einen Beitrag zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung leisten. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft werden Gegenstände gemeinschaftlich verfügbar gemacht, um den Materialverbrauch zu senken und gleichzeitig das Bewusstsein für umweltfreundliches Handeln zu stärken. Die Antragstellung ist ab dem 1. März 2025 möglich und muss stets vor Beginn des Projekts erfolgen. Voraussetzung ist ein offenes Verleihangebot für die breite Öffentlichkeit.
Finanziert werden mit einer Förderquote von 50 % bis zu 4.000 € pro Organisation und Jahr ausschließlich Investitionskosten: etwa Regalsysteme, Boxen und Aufbewahrungsmaterial sowie die Erstausstattung mit Verleihgegenständen. Nicht förderfähig sind Personal- und Betriebskosten. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in Niederösterreich, die das Leihangebot dokumentieren und seine Aufnahme in ein öffentlich zugängliches Online-Verzeichnis zustimmen. Für die Beantragung sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie eine tabellarische Kostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen erforderlich. Dieses Förderinstrument eröffnet Gemeinden und Bibliotheken die Möglichkeit, moderne Ausleihmodelle umzusetzen und damit aktiv zur Reduzierung von Abfällen sowie zur Schonung natürlicher Ressourcen beizutragen.