Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin im ländlichen Raum
Finanzielle Unterstützung für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin in akkreditierten Lehrpraxen im ländlichen Raum im Freistaat Thüringen. Staffelung nach Entfernung (150 €–250 €), zusätzlich 50 € Übernachtungszuschuss. Antrag spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Medizinstudierenden bei Blockpraktika Allgemeinmedizin in ländlichen Lehrpraxen Thüringens durch Ausgleich zusätzlicher Fahrt- und Übernachtungskosten.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrkosten
- Übernachtungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Immatrikulation im Medizinstudium
- Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis im ländlichen Raum Thüringens (Einwohnerzahl < 25.000 bzw. Suhl ausnahmsweise)
- Antragstellung spätestens 4 Wochen nach Ende des Blockpraktikums
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (PDF)
- Nachweis über Übernachtungskosten
Beschreibung
Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen bietet Medizinstudierenden eine finanzielle Unterstützung für ein Blockpraktikum in Allgemeinmedizin in ländlichen Lehrpraxen Thüringens an. Teilnehmende erhalten einen gestaffelten Fahrtkostenzuschuss von 150 € bis 250 €, je nach Luftlinienentfernung zur Lehrpraxis, sowie einen zusätzlichen Übernachtungszuschuss von 50 €. Dieser Zuschuss soll den Mehraufwand für Anreise und Unterbringung ausgleichen und damit den Blick auf die ambulante Versorgung in Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohner:innen (Ausnahme: Suhl) lenken. Damit fördert die Maßnahme nicht nur praktische Erfahrungen, sondern trägt auch zur Stärkung der hausärztlichen Betreuung im ländlichen Raum bei.
Förderberechtigt sind eingeschriebene Medizinstudierende, die ein akkreditiertes Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer ländlichen Lehrpraxis absolvieren. Die Antragstellung ist bis spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums möglich. Als Nachweise werden das ausgefüllte Antragsformular und der Beleg über Übernachtungskosten benötigt. Die Prüfung der Entfernung erfolgt ab dem Standort der jeweiligen Universität. Eine aktuelle Liste der förderfähigen Lehrpraxen und alle relevanten Statuten sind in bereitgestellten Dokumenten abrufbar. Anträge werden als formloser PDF-Eingang bearbeitet; das Statut enthält detaillierte Hinweise zu Ablauf und Bedingungen.
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