Zuschuss

Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin im ländlichen Raum

Finanzielle Unterstützung für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin in akkreditierten Lehrpraxen im ländlichen Raum im Freistaat Thüringen. Staffelung nach Entfernung (150 €–250 €), zusätzlich 50 € Übernachtungszuschuss. Antrag spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende möglich.

Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen
Fördersumme: 150 € – 250 € pro Praktikum zzgl. 50 € Übernachtungszuschuss

Förderziel

Unterstützung von Medizinstudierenden bei Blockpraktika Allgemeinmedizin in ländlichen Lehrpraxen Thüringens durch Ausgleich zusätzlicher Fahrt- und Übernachtungskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrkosten
  • Übernachtungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Immatrikulation im Medizinstudium
  • Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis im ländlichen Raum Thüringens (Einwohnerzahl < 25.000 bzw. Suhl ausnahmsweise)
  • Antragstellung spätestens 4 Wochen nach Ende des Blockpraktikums

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (PDF)
  2. Nachweis über Übernachtungskosten

Beschreibung

Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen bietet Medizinstudierenden eine finanzielle Unterstützung für ein Blockpraktikum in Allgemeinmedizin in ländlichen Lehrpraxen Thüringens an. Teilnehmende erhalten einen gestaffelten Fahrtkostenzuschuss von 150 € bis 250 €, je nach Luftlinienentfernung zur Lehrpraxis, sowie einen zusätzlichen Übernachtungszuschuss von 50 €. Dieser Zuschuss soll den Mehraufwand für Anreise und Unterbringung ausgleichen und damit den Blick auf die ambulante Versorgung in Städten und Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohner:innen (Ausnahme: Suhl) lenken. Damit fördert die Maßnahme nicht nur praktische Erfahrungen, sondern trägt auch zur Stärkung der hausärztlichen Betreuung im ländlichen Raum bei.

Förderberechtigt sind eingeschriebene Medizinstudierende, die ein akkreditiertes Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer ländlichen Lehrpraxis absolvieren. Die Antragstellung ist bis spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums möglich. Als Nachweise werden das ausgefüllte Antragsformular und der Beleg über Übernachtungskosten benötigt. Die Prüfung der Entfernung erfolgt ab dem Standort der jeweiligen Universität. Eine aktuelle Liste der förderfähigen Lehrpraxen und alle relevanten Statuten sind in bereitgestellten Dokumenten abrufbar. Anträge werden als formloser PDF-Eingang bearbeitet; das Statut enthält detaillierte Hinweise zu Ablauf und Bedingungen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.