Förderung Darstellende Kunst
Das Land Vorarlberg fördert Tanz- und Theaterprojekte professioneller Tanz- und Theaterschaffender in Vorarlberg sowie Beiträge zu Festivals und Jahresprogramme von Vereinen und Netzwerken. Einreichung jederzeit möglich, Kunstkommission tagt quartalsweise.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Tanz und Theaterprojekten professioneller Tanz- und Theaterschaffender in Vorarlberg, einschließlich Beiträge zu Festivals, Jahresförderungen für Vereine und Netzwerke zur Stärkung der Darstellenden Kunstregion Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare
- Reisekosten
- Produktionskosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Künstlerinnen und Künstler oder mit deren schriftlicher Zustimmung einschlägige Unternehmen
- Projekte mit wesentlicher Beteiligung Vorarlberger Personen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit entsprechenden Beilagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit entsprechenden Beilagen
Bewertungskriterien
- Qualität des Projekts
- Vorarlberg-Bezug
- Innovationscharakter
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Programm Förderung Darstellende Kunst des Landes Vorarlberg richtet sich an professionelle Tanz- und Theaterschaffende sowie an Vereine und Netzwerke der Vorarlberger Darstellenden Kunstszene. Als direkt gewährter Zuschuss unterstützt es Tanz- und Theaterprojekte mit wesentlicher Beteiligung von Personen aus Vorarlberg. Gefördert werden Honorare, Reisekosten, Produktions- und Sachkosten, um Produktion, Tourneen und Festivalbeiträge zu ermöglichen. Bauliche Maßnahmen und rückwirkende Ausgaben sind ausgeschlossen. Einreichungen sind jederzeit möglich, die Kunstkommission Darstellende Kunst tagt viermal jährlich und empfiehlt förderungswürdige Projekte anhand klarer Kriterien wie künstlerischer Qualität, Innovationscharakter, Vorarlberg-Bezug und eines realistischen Finanzierungsplans.
Die Zuständigkeit liegt bei der Kulturabteilung des Landes, die mit der Kunstkommission Darstellende Kunst gemeinsam die Vergabe vorbereitet. Professionelle Tanz- und Theatergruppen sowie Initiativen im Freien Theaterbetrieb profitieren durch direkte Beiträge zu Jahresprogrammen, Festivals und Einzelvorhaben. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular samt Beilagen dient als Basis für die Entscheidung. Ziel ist es, die Vielfalt der Darstellenden Künste in Vorarlberg zu stärken, die Teilhabe am kulturellen Geschehen zu erweitern und die regionale Szene nachhaltig zu fördern. Interessierte Kunstschaffende erhalten damit unkomplizierten Zugang zu finanzieller Unterstützung und profitieren von einer transparenten, quartalsweisen Begutachtung durch erfahrene Expert:innen.
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