Zuschuss

Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung mit Zuschüssen von bis zu 90 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben. Anträge können laufend gestellt werden.

Kultur Medien

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Das Programm unterstützt die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, z. B. Seminare, Vortragsveranstaltungen, interaktive Online-Angebote, Workshops, Führungen durch Ausstellungen oder historische Stadtrundgänge in Mecklenburg-Vorpommern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß § 6 Weiterbildungsförderungsgesetz
  • Ganzjähriges und kontinuierliches Angebot der allgemeinen und politischen Weiterbildung
  • Übereinstimmung mit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Gewährleistung der Offenheit des Teilnehmendenkreises (ausgenommen Maßnahmen an Ganztagsschulen)
  • Durchführung der Maßnahmen grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Bürgerfonds
  2. Projektbeschreibung (Anlage)
  3. Ausgabenkalkulation (Anlage)
  4. Personalausgabenbogen
  5. Erklärung zum Besserstellungsverbot
  6. Bekenntnis zur FDGO
  7. Hinweise für die Antragstellung
  8. Informationsblatt Datenschutz

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit dem Programm „Allgemeine und politische Weiterbildung“ anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft gemäß § 6 Weiterbildungsförderungsgesetz. Ziel ist es, ganzjährig und kontinuierlich offene Bildungsangebote zu unterstützen, die den Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Landesverfassung entsprechen. Gefördert werden Seminarreihen, Vortragsveranstaltungen, interaktive Online-Angebote, Workshops, Ausstellungsführungen oder historische Stadtrundgänge, die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Einrichtungen können Anträge laufend stellen und erhalten einen Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an freie Träger, die allgemeine und politische Weiterbildung anbieten und die Offenheit des Teilnehmendenkreises sicherstellen (ausgenommen Maßnahmen an Ganztagsschulen). Für die Antragstellung sind u. a. das Antragsformular Bürgerfonds, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Ausgabenkalkulation, ein Personalausgabenbogen sowie Erklärungen zum Besserstellungsverbot und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzureichen. Begleitende Hinweise zur Antragstellung und zum Datenschutz sind zu beachten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern koordiniert die Förderung und stellt alle erforderlichen Formulare bereit. Mit dieser Initiative werden politische Bildung und demokratisches Miteinander gestärkt sowie engagierten Weiterbildungseinrichtungen nachhaltige Ressourcen für innovative Vorhaben bereitgestellt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.