Förderung der Alltagsheld:innen- Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden
Die Alltagsheld:innen Stiftung fördert bundesweit innovative Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden und zum Abbau diskriminierender Strukturen. Anträge können jeweils bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Als Stiftung für die Rechte Alleinerziehender unterstützt die Alltagsheld:innen Stiftung Projekte mit hohem Innovationsgrad, die strukturelle Verbesserungen im Leben von Ein-Eltern-Familien bewirken, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fördern sowie Diskriminierung abbauen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
- Eigenmittel in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten
- satzungsmäßige Gemeinnützigkeit der Antragstellerorganisation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Anlagen laut Vorlagen
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad
- Wirkungsorientierung
- Eigenanteil
- Relevanz für Ein-Eltern-Familien
Beschreibung
Die Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 10 000 Euro zur Umsetzung innovativer Projekte für Ein-Eltern-Familien. Im Fokus stehen Vorhaben mit hohem Innovationsgrad, die strukturelle Verbesserungen in den Lebensverhältnissen von Alleinerziehenden erzielen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fördern und diskriminierende Barrieren abbauen. Die Stiftung fördert über die Förderlinien Starthilfe für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Informations- und Bildungsarbeit sowie Schwerpunktprojekte und vergibt zweimal jährlich Mittel für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Entscheidend sind dabei die Wirkungsausrichtung, der Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten und die Relevanz für Ein-Eltern-Familien.
Anträge können jeweils bis zum 31. März und 30. September online eingereicht werden und werden nach formaler Prüfung sowie inhaltlicher Bewertung innerhalb von sechs Wochen entschieden. Gefördert werden Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten bis zu einer Förderquote von 80 %. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Initiativgruppen oder nicht gemeinnützige Zusammenschlüsse können in Kooperation mit einer satzungsmäßig gemeinnützigen Organisation Anträge stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, jedoch bietet die Stiftung allen Antragstellenden eine verbindliche Bestätigung des Eingangs sowie eine transparente Rückmeldung über das Auswahlverfahren.
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