Zuschuss

Förderung der Alltagsheld:innen- Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Die Alltagsheld:innen Stiftung fördert bundesweit innovative Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden und zum Abbau diskriminierender Strukturen. Anträge können jeweils bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 10.000 €
Förderquote: 80%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Als Stiftung für die Rechte Alleinerziehender unterstützt die Alltagsheld:innen Stiftung Projekte mit hohem Innovationsgrad, die strukturelle Verbesserungen im Leben von Ein-Eltern-Familien bewirken, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fördern sowie Diskriminierung abbauen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
  • Eigenmittel in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten
  • satzungsmäßige Gemeinnützigkeit der Antragstellerorganisation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  4. Anlagen laut Vorlagen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgrad
  • Wirkungsorientierung
  • Eigenanteil
  • Relevanz für Ein-Eltern-Familien

Beschreibung

Die Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 10 000 Euro zur Umsetzung innovativer Projekte für Ein-Eltern-Familien. Im Fokus stehen Vorhaben mit hohem Innovationsgrad, die strukturelle Verbesserungen in den Lebensverhältnissen von Alleinerziehenden erzielen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fördern und diskriminierende Barrieren abbauen. Die Stiftung fördert über die Förderlinien Starthilfe für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Informations- und Bildungsarbeit sowie Schwerpunktprojekte und vergibt zweimal jährlich Mittel für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Entscheidend sind dabei die Wirkungsausrichtung, der Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten und die Relevanz für Ein-Eltern-Familien.

Anträge können jeweils bis zum 31. März und 30. September online eingereicht werden und werden nach formaler Prüfung sowie inhaltlicher Bewertung innerhalb von sechs Wochen entschieden. Gefördert werden Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten bis zu einer Förderquote von 80 %. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Initiativgruppen oder nicht gemeinnützige Zusammenschlüsse können in Kooperation mit einer satzungsmäßig gemeinnützigen Organisation Anträge stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, jedoch bietet die Stiftung allen Antragstellenden eine verbindliche Bestätigung des Eingangs sowie eine transparente Rückmeldung über das Auswahlverfahren.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.