Förderung der Alm- und Wirtschaftswegerhaltung
Förderung der Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen sowie Brücken in Salzburg durch finanzielle, fachtechnische und organisatorische Unterstützung. Förderungsausmaß bis zu 45%. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung von Alm- und Wirtschaftswegen sowie Brücken, Verlängerung der Lebensdauer dieser Anlagen durch finanzielle, fachtechnische und organisatorische Hilfestellung.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen an Alm- und Wirtschaftswegen
- Baumaßnahmen an Brücken
- Fachtechnische Hilfestellung
- Organisatorische Hilfestellung
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsträger (Erhalter) von Alm- und Wirtschaftswegen (Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen)
- Bestehende Regelung der Erhaltungspflicht
- Technische Notwendigkeit einer Generalsanierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen
- Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen (Satzungen, Statuten)
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und Drittmittel
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Datenschutzerklärung gem. § 8 DSG 2000
Beschreibung
Die Förderung der Alm- und Wirtschaftswegerhaltung in Salzburg unterstützt die nachhaltige Instandhaltung und Verlängerung der Lebensdauer von Alm- und Wirtschaftswegen sowie zugehörigen Brücken. Dabei erhalten förderberechtigte Genossenschaften, Privatpersonen, Interessenverbände und sonstige Vereine finanzielle Zuschüsse von bis zu 45 % der anrechenbaren Kosten. Zusätzlich werden fachtechnische und organisatorische Hilfestellungen angeboten, um den gesamten Prozess von der Planungsphase bis zur Fertigstellung zu begleiten. Anträge können fortlaufend gestellt werden; eine Förderzusage muss jedoch vor Baubeginn vorliegen. Ziel ist es, die Sicherheit und Nutzbarkeit ländlicher Infrastruktur langfristig sicherzustellen und das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Verkehrserschließung in alpinen Gebieten zu wahren.
Förderinteressiert sind insbesondere Rechtsträger:innen von Alm- und Wirtschaftswegen, darunter Interessenten- und Güterweggenossenschaften sowie Einzelpersonen mit bestehender Erhaltungspflicht und technischem Generalsanierungsbedarf. Voraussetzung für die Zuwendung ist ein formloses Ansuchen samt Nachweis des rechtlichen Bestandes, aktueller Voranschlag sowie ein Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistungen und Drittmitteln. Zudem ist eine schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen und ein Datenschutzhinweis gemäß § 8 DSG 2000 erforderlich. Die Auszahlung erfolgt nach projektgemäßer Durchführung und ordnungsgemäßer Abrechnung, begleitet durch eine Vor-Ort-Leistungskontrolle. Die Fördermaßnahme greift unbefristet und ist gebührenfrei – ein wichtiger Beitrag zur Stärkung landwirtschaftlicher Infrastruktur und regionaler Wertschöpfung im Bundesland Salzburg.
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