Zuschuss

Förderung der Ambulanz für Opfer sexueller Gewalt

Förderung der Kosten für den Betrieb der Ambulanz für Opfer sexueller Gewalt am Krankenhaus der Stadt Dornbirn in Vorarlberg.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung des Betriebs der Ambulanz für Opfer sexueller Gewalt am Krankenhaus der Stadt Dornbirn, um ganzjährig rund um die Uhr qualifizierte Untersuchungen durch Fachpersonal zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten der Ambulanz

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb der Ambulanz für Opfer sexueller Gewalt
  • Einhaltung der Fördervereinbarung

Beschreibung

Die Förderung der Ambulanz für Opfer sexueller Gewalt am Krankenhaus der Stadt Dornbirn sichert die ganzjährige, rund um die Uhr verfügbare medizinische Erstversorgung von Betroffenen aus ganz Vorarlberg. Diese Fachambulanz besteht seit dem 1. März 2002 und ermöglicht qualifizierten Untersuchungen sowie eine einfühlsame Betreuung durch speziell geschultes Personal. Ziel der Förderung ist es, die Betriebskosten der Ambulanz dauerhaft abzudecken und so sicherzustellen, dass Opfer sexueller Gewalt – in den meisten Fällen Frauen – schnell und professionell versorgt werden können. Durch die finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg werden die Kosten nicht auf die Patient:innen abgewälzt, wodurch eine barrierefreie und vertrauliche Anlaufstelle gewährleistet wird.

Gefördert wird ein Zeitraum von 24 Monaten, in dem die Ambulanz ihre Leistungen kontinuierlich anbieten kann. Förderberechtigt ist eine öffentliche Einrichtung, welche die Ambulanz betreibt und die Bestimmungen der Fördervereinbarung einhält. Die Zuschussmittel dürfen ausschließlich zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden. Interessierte Institutionen können den Antrag zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 stellen. Die Förderung fällt in die Bereiche Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales und richtet sich spezifisch an die Opfer sexueller Gewalt in Vorarlberg. Zuständig für Auskünfte und Anträge ist die Abteilung Gesundheit und Sport (IVb) des Landes Vorarlberg.

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