Förderung der Anneliese Brost-Stiftung (Allgemeine Projektförderung)
Die Stiftung fördert mildtätige und gemeinnützige Projekte in Essen und im Ruhrgebiet, insbesondere in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst und Kultur. Anträge bis Ende Februar oder Ende September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte in Essen und im Ruhrgebiet, insbesondere im Bereich der Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst und Kultur.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vor Abschluss der Vereinbarung geleistete Ausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mildtätiger oder gemeinnütziger Zweck
- Projektstandort Essen oder Ruhrgebiet
- Einhaltung der Förderrichtlinien der Anneliese Brost-Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung (max. 2 Seiten DIN A4)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Unterschriebene Verpflichtungserklärung
- Ausgefüllter Abschlussbericht-Vordruck
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Anneliese Brost-Stiftung unterstützt mildtätige und gemeinnützige Projekte in Essen und im Ruhrgebiet, mit besonderem Fokus auf Jugendhilfe, Altenhilfe sowie Kunst und Kultur. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich der Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher aus sozial schwachen oder zerrütteten Familien, bedürftiger älterer Menschen oder kultureller Einrichtungen widmen. In den ausgewählten Projekten können Personalkosten, Sachkosten und Reisekosten bezuschusst werden. Eine Förderung setzt voraus, dass das Vorhaben den mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck der Stiftung erfüllt, im Fördergebiet umgesetzt wird und den Förderrichtlinien der Anneliese Brost-Stiftung entspricht. Ausgaben, die vor Abschluss der Vereinbarung entstanden sind, gelten als nicht förderfähig.
Der Einreichungsprozess erfolgt zweimal jährlich mit Stichtagen Ende Februar und Ende September. Zum Antrag gehören das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung (max. zwei DIN-A4-Seiten), ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, eine unterschriebene Verpflichtungserklärung, ein ausgefüllter Abschlussbericht-Vordruck sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Nach positiver Entscheidung wird eine verbindliche Vereinbarung geschlossen, in der die Mittelverwendung, wirtschaftliches Haushalten und Nachweispflichten verbindlich festgelegt werden. Innerhalb von drei Monaten nach Projektende sind ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis und ein sachlicher Kurzbericht vorzulegen. Die breite Palette geförderter Initiativen ermöglicht modellhafte Anschubfinanzierungen, um langfristige Wirkungen in Sozial- und Kulturprojekten zu erzielen. Interessierte Organisationen können rechtzeitig ihre Unterlagen per E-Mail einreichen und so einen entscheidenden Beitrag zu lebensnahen, gemeinwohlorientierten Maßnahmen im Ruhrgebiet leisten.
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