Zuschuss

Förderung der Anton & Petra Ehrmann-Stiftung (Projektförderung / Förderanfrage)

Die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung fördert nachhaltige, gemeinnützige Projekte in Wissenschaft & Forschung, Umweltschutz, mildtätigen und kulturellen Zwecken, Sport (Kinder- und Jugendförderung) sowie Bildung & Studentenhilfe mit regionalem Schwerpunkt in Baden-Württemberg und Bayern. Förderanträge können jederzeit über das Online-Antragsformular gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz Soziales Kultur Sport Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg, Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung nachhaltiger gemeinnütziger Projekte und Vorhaben, die einen aktiven Beitrag für die Gesellschaft leisten, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Umweltschutz, mildtätige und kulturelle Zwecke, Sport (mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendförderung) sowie Bildung & Studentenhilfe.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Reine Personalkosten
  • Förderung von Privatpersonen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid)
  • Keine Privatpersonen
  • Keine Baukosten oder reine Personalkosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kosten- und Finanzierungsplan
  2. Wirtschaftsplan/Budgetplan der Organisation
  3. Aktueller Freistellungsbescheid
  4. Selbsterklärung Kinderschutzkonzept (bei Projekten mit Kindern/Jugendlichen)
  5. Fotos
  6. Weitere Anlagen

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Erreichung der Stiftungszwecke
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Gesellschaftlicher Nutzen

Beschreibung

Die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung unterstützt kontinuierlich nachhaltige, gemeinnützige Vorhaben in Baden-Württemberg und Bayern. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Umwelt-/Naturschutz, mildtätige und kulturelle Zwecke, Sport mit Fokus auf Kinder- und Jugendförderung sowie Bildung & Student:innenhilfe. Antragstellende müssen als juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts anerkannt sein und einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen. Ausgeschlossen sind Baukosten, reine Personalkosten und Förderanträge von Privatpersonen. Förderentscheidungen orientieren sich an der Passgenauigkeit zum Stiftungszweck, dem gesellschaftlichen Mehrwert sowie langfristiger Nachhaltigkeit. Begabte Schüler:innen und Studierende – insbesondere aus der Molkereiwirtschaft – ebenso wie Bildungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Forschungseinrichtungen und Umwelt- sowie Sozialinitiativen können jederzeit Förderanfragen über das bereitgestellte Online-Formular einreichen.

Zur Antragstellung sind ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, ein Wirtschafts- bzw. Budgetplan der Organisation sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit erforderlich. Projektvorhaben mit Kindern und Jugendlichen müssen zusätzlich eine Selbsterklärung zum Kinderschutzkonzept beifügen. Fotodokumentationen und weitere Anlagen können ergänzend eingereicht werden. Durch die freiwillige Zuschussvergabe entsteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung, dennoch legt die Stiftung großen Wert auf transparente Abrechnung und wirksames Reporting. Die Fördermittel tragen dazu bei, langfristige Impulse in Wissenschaft, Umweltschutz, Kultur, Sport und Bildung zu setzen und damit einen spürbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in der Region zu leisten.

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