Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)
Förderung stabiler Aquakultur- und Binnenfischereibetriebe in Brandenburg und Berlin durch Investitionen, Forschung, Umweltleistungen und Direktvermarktung mit EU-Mitteln aus dem EMFAF.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Unterstützung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wird die Stabilisierung und Entwicklung des Binnenfischerei- und Aquakultursektors in Brandenburg und Berlin gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Produktive Investitionen in Ausrüstung
- Energetische Modernisierung
- Besatz- und Forschungsmaßnahmen
- Umweltleistungen in Karpfenteichwirtschaft
- Direktvermarktungsausrüstung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Landkauf
- Anschaffung von Gaststätten
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der Binnenfischerei oder Aquakultur im Haupt- oder Nebenerwerb
- Teichbewirtschaftung in Brandenburg oder Berlin
- Gesamtinvestition ≤ 200.000 € (Ausnahmen: Besatzmaßnahmen, Forschungsvorhaben)
- Nachhaltige Bewirtschaftung nach Pflegeplan A bzw. B
- Zweckbindung im Land Brandenburg/Berlin
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stammdatenantrag
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Teichbuch (bei Pflegeplan B)
- Pflegeplan A/B
- Bescheinigung der unteren Naturschutzbehörde (Pflegeplan B)
- Subventionsrechtliche Erklärung
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Strukturverbesserung
- Nachhaltigkeitsaspekte (Pflegepläne)
- Wirtschaftlichkeit und Innovationsgehalt
- Zielerreichung in Indikatoren
Beschreibung
Die Förderrichtlinie zur Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) zielt darauf ab, den Binnenfischerei- und Aquakultursektor in Brandenburg und Berlin nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen sowie rechtsfähige Vereinigungen, die Teichbewirtschaftung betreiben oder im Haupt- bzw. Nebenerwerb aquakulturelle Betriebe unterhalten. In Form anteiliger Zuschüsse zwischen 40 % und 100 % unterstützt das Programm produktive Investitionen in Ausrüstung, energetische Modernisierungen, Besatz- und Forschungsmaßnahmen, Umweltleistungen in der Karpfenteichwirtschaft sowie Direktvermarktungs- und Kommunikationskampagnen. Darüber hinaus können Teichpflege- und Biotopschutzmaßnahmen gemäß Pflegeplan A (bis zu 250 €/ha/Jahr) und Pflegeplan B projektbezogen vergütet werden. Antragstellende müssen eine nachhaltige Bewirtschaftung nach Pflegeplan A/B nachweisen, Teichbücher führen und die Zweckbindung im Fördergebiet gewährleisten. Die maximal zulässige Gesamtinvestition liegt bei 200.000 €, Ausnahmen gelten für Forschungsvorhaben und Besatzmaßnahmen. Die Förderquote richtet sich nach Fördergegenstand; Antragsfristen enden jährlich am 31. Oktober, Erstanträge für 2023/24 bis zum 30. Juni.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Neben dem digitalen Stammdatenantrag und Projektbeschreibungen sind Kosten- und Finanzierungspläne, Pflegepläne, Teichbücher, Naturschutznachweise sowie Bescheinigungen der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Bei geplanter vorzeitiger Projektdurchführung kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Mittelabrufe werden entlang des Projektzeitraums in jährlichen Teilauszahlungen dokumentiert, der Verwendungsnachweis ist jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Durch die Auszeichnung von Modellbetrieben und Transparenzpflichten entsteht eine hohe Sichtbarkeit des EMFAF-Programms und seiner Erfolge für Biodiversität, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
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