Zuschuss

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)

Förderung stabiler Aquakultur- und Binnenfischereibetriebe in Brandenburg und Berlin durch Investitionen, Forschung, Umweltleistungen und Direktvermarktung mit EU-Mitteln aus dem EMFAF.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: je nach Maßnahme bis zu 250 €/ha/Jahr (Pflegeplan A) bzw. nach Maßnahmenliste (Pflegeplan B)
Förderquote: 40% - 100%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 60

Förderziel

Mit der Unterstützung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wird die Stabilisierung und Entwicklung des Binnenfischerei- und Aquakultursektors in Brandenburg und Berlin gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Produktive Investitionen in Ausrüstung
  • Energetische Modernisierung
  • Besatz- und Forschungsmaßnahmen
  • Umweltleistungen in Karpfenteichwirtschaft
  • Direktvermarktungsausrüstung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Landkauf
  • Anschaffung von Gaststätten
  • Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen der Binnenfischerei oder Aquakultur im Haupt- oder Nebenerwerb
  • Teichbewirtschaftung in Brandenburg oder Berlin
  • Gesamtinvestition ≤ 200.000 € (Ausnahmen: Besatzmaßnahmen, Forschungsvorhaben)
  • Nachhaltige Bewirtschaftung nach Pflegeplan A bzw. B
  • Zweckbindung im Land Brandenburg/Berlin

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Stammdatenantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplan
  4. Finanzierungsplan
  5. Teichbuch (bei Pflegeplan B)
  6. Pflegeplan A/B
  7. Bescheinigung der unteren Naturschutzbehörde (Pflegeplan B)
  8. Subventionsrechtliche Erklärung
  9. Rechnungen und Zahlungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Strukturverbesserung
  • Nachhaltigkeitsaspekte (Pflegepläne)
  • Wirtschaftlichkeit und Innovationsgehalt
  • Zielerreichung in Indikatoren

Beschreibung

Die Förderrichtlinie zur Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) zielt darauf ab, den Binnenfischerei- und Aquakultursektor in Brandenburg und Berlin nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen sowie rechtsfähige Vereinigungen, die Teichbewirtschaftung betreiben oder im Haupt- bzw. Nebenerwerb aquakulturelle Betriebe unterhalten. In Form anteiliger Zuschüsse zwischen 40 % und 100 % unterstützt das Programm produktive Investitionen in Ausrüstung, energetische Modernisierungen, Besatz- und Forschungsmaßnahmen, Umweltleistungen in der Karpfenteichwirtschaft sowie Direktvermarktungs- und Kommunikationskampagnen. Darüber hinaus können Teichpflege- und Biotopschutzmaßnahmen gemäß Pflegeplan A (bis zu 250 €/ha/Jahr) und Pflegeplan B projektbezogen vergütet werden. Antragstellende müssen eine nachhaltige Bewirtschaftung nach Pflegeplan A/B nachweisen, Teichbücher führen und die Zweckbindung im Fördergebiet gewährleisten. Die maximal zulässige Gesamtinvestition liegt bei 200.000 €, Ausnahmen gelten für Forschungsvorhaben und Besatzmaßnahmen. Die Förderquote richtet sich nach Fördergegenstand; Antragsfristen enden jährlich am 31. Oktober, Erstanträge für 2023/24 bis zum 30. Juni.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Neben dem digitalen Stammdatenantrag und Projektbeschreibungen sind Kosten- und Finanzierungspläne, Pflegepläne, Teichbücher, Natur­schutznachweise sowie Bescheinigungen der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Bei geplanter vorzeitiger Projektdurchführung kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Mittelabrufe werden entlang des Projektzeitraums in jährlichen Teil­auszahlungen dokumentiert, der Verwendungsnachweis ist jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Durch die Auszeichnung von Modell­betrieben und Transparenzpflichten entsteht eine hohe Sichtbarkeit des EMFAF-Programms und seiner Erfolge für Biodiversität, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

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