Förderung der Aquakultur
Zuschuss für innovative, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Aquakulturinvestitionen in Schleswig-Holstein. Anträge sind bis auf Weiteres jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2021–2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung bestehender Aquakulturunternehmen sowie die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung von Produktionskapazität, Qualität und Tierwohl, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Forschung sowie Direktvermarktung eigener Erzeugnisse.
Förderfähige Ausgaben
- Produktive Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität und Diversifizierung
- Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen
- Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Sicherheit
- Investitionen zur Steigerung der Ressourceneffizienz (z. B. Verringerung des Wasserverbrauchs)
- Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel und Erhöhung der Resilienz
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen
- Unternehmen im Insolvenzverfahren oder mit existenzgefährdender Zwangsvollstreckung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben dient der Entwicklung und Stabilisierung bestehender Unternehmen oder der Gründung neuer Existenzen und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze
- Vorhaben muss im Einklang mit dem Deutschen EMFAF-Programm 2021–2027 stehen
- Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (bzw. 12 Jahren bei baulichen Anlagen) wird eingehalten
- Vorhaben muss hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
Bewertungskriterien
- Projektauswahlkriterien gemäß EMFAF spezifisches Ziel 2.1
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2021–2027) innovative Aquakulturprojekte, die ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit vereinen. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Optimierung von Qualität und Tierwohl sowie zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Klimaanpassung. Ebenso umfasst die Förderung Forschungsvorhaben, Pilotprojekte und den Ausbau der Direktvermarktung eigener Erzeugnisse. Anträge können von Unternehmen, öffentlichen und Bildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein jederzeit gestellt werden, um die Entwicklung bestehender Betriebe zu stabilisieren oder die Neugründung von Aquakulturunternehmen zu ermöglichen.
Fördervoraussetzungen sind die Sicherstellung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Einhaltung der Zweckbindungsfrist (fünf Jahre bzw. zwölf Jahre bei baulichen Anlagen). Förderfähige Ausgaben reichen von produktiven Investitionen und Beratungsleistungen über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Tiergesundheit und Umweltresilienz bis zur Umstellung auf ökologische Produktionsverfahren. Die beantragte Fördersumme liegt zwischen 10.000 € und 6 Mio. €. Ein gesicherter Finanzierungsplan und die Kompatibilität mit dem deutschen EMFAF-Programm sind verpflichtend, um eine erfolgreiche Bewilligung zu erreichen.
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