Förderung der Arnold-Dannenmann-Stiftung
Die Arnold-Dannenmann-Stiftung unterstützt sozial benachteiligte junge Menschen in Bildung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung, wenn keine öffentliche Finanzierung möglich ist. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von sozial benachteiligten jungen Menschen in ihrer Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie projekt- und forschungsbezogenen Vorhaben im Sinne des Stiftungszwecks.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungs- und Studiengebühren
- Internatskosten
- Therapeutische Begleitung
- Projektkosten
- Reisekosten im Rahmen internationaler Zusammenarbeit
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sozial benachteiligte junge Menschen
- Nachweis über Ablehnung gesetzlicher Fördermittel
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Stellungnahme der Bildungseinrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Anschreiben zur sozialen Benachteiligung
- Nachweise über Einkommens- und Vermögenssituation
- Schul-/Hochschulstellungnahme
- Nachweise über Ablehnung gesetzlicher Fördermittel
Bewertungskriterien
- Soziale Bedürftigkeit
- Individuelle Förderbedürftigkeit
- Vorliegende Finanzierungslücke
Beschreibung
Die Arnold-Dannenmann-Stiftung ermöglicht bundesweit sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Bildung und Aus- sowie Fort- und Weiterbildung, wenn eine öffentliche Finanzierung nicht greift. Gefördert werden insbesondere Schüler:innen in Internaten, Studierende an Hochschulen, Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie Unfallgeschädigte. Auch Jugendliche in Einrichtungen des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD) und Projektvorhaben zur internationalen Zusammenarbeit in Ausbildungs- und Erziehungsfragen können Unterstützung erhalten. Die Stiftung vergibt Zuschüsse für Ausbildungs- und Studiengebühren, Internatskosten, therapeutische Begleitung, Projektkosten und Reisekosten im Rahmen internationaler Kooperationen. Dabei steht die individuelle Bedürftigkeit im Vordergrund: Ausgewählt wird auf Basis der sozialen Benachteiligung, einer nachgewiesenen Finanzierungslücke und dem Nachweis über die Ablehnung gesetzlicher Fördermittel.
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Voraussetzung ist ein formloses Anschreiben zur sozialen Benachteiligung, das ausgefüllte Antragsformular sowie Nachweise zur Einkommens- und Vermögenssituation und eine Stellungnahme der jeweiligen Bildungseinrichtung. Zur Vorbereitung empfiehlt sich das Merkblatt der Stiftung, das detaillierte Informationen zu Antragsablauf und Auswahlkriterien liefert. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand; eine Anpassung oder Einstellung der Förderung ist möglich, wenn die zugrundeliegenden Verhältnisse sich verändern oder die angestrebten Bildungsziele nicht erreicht werden. Mit diesem kontinuierlichen Angebot setzt die Arnold-Dannenmann-Stiftung ein Zeichen für Chancengleichheit und stärkt die Zukunftsperspektiven junger Menschen in besonderen Lebenslagen.
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