Förderung der AWO Stiftung Gelsenkirchen
Die AWO Stiftung Gelsenkirchen unterstützt kreative Ideen und Projekte zur Förderung von Bildung und Lebensfreude in Gelsenkirchen, insbesondere für Kinder, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert innovative Projekte sowie die Schaffung, den Erhalt und die Unterstützung sozialer Einrichtungen, Angebote und Initiativen zur Steigerung von Bildung und Lebensqualität in Gelsenkirchen. Dabei stehen Kinder, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Materialkosten
- Werbung
- Honorare
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Gelsenkirchen
- Einreichung vor Projektbeginn
- Einhaltung der Förderrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Einkommensnachweis
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Bezug zu Gelsenkirchen
- Nachhaltige Wirkung
Beschreibung
Die AWO Stiftung Gelsenkirchen fördert mit unbefristeten Zuschüssen kreative Vorhaben, die Bildung, Kultur, Gesundheit und Lebensfreude in Gelsenkirchen nachhaltig stärken. Im Fokus stehen interdisziplinäre Projekte für Kinder, Familien, Senior:innen und Menschen mit Behinderung, die durch innovative Ansätze Denkanstöße und Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gefördert werden Initiativen von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Bildungsträger:innen und Privatpersonen mit Sitz oder Tätigkeit in Gelsenkirchen. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden und ermöglichen eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten, in der sowohl Personal- und Sachkosten als auch Materialaufwendungen, Honorare und Werbemaßnahmen abgedeckt werden können.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektskizze, ein detaillierter Finanzierungsplan und ein realistischer Zeitplan vorzulegen. Zusätzlich sind Einkommensnachweise beizufügen, wenn Privatpersonen als Zuwendungsempfänger:innen auftreten. Bei der Auswahl orientiert sich der Stiftungsvorstand an den Kriterien Innovationsgehalt, lokaler Bezug zu Gelsenkirchen und nachhaltiger Wirkung. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einhaltung der Förderrichtlinien, die vor Projektbeginn geprüft werden, sowie die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises nach Projektabschluss. Durch die gezielte Unterstützung sozialer Einrichtungen und Initiativen trägt die Stiftung dazu bei, die Lebensqualität vor Ort kontinuierlich zu steigern und das Motto „Menschen verbinden“ mit Leben zu füllen.
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