Förderung der Axel-Bourjau-Stiftung
Die Axel-Bourjau-Stiftung fördert Kinder- und Jugendarbeit, Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe sowie kirchliche Zwecke in Büchen und Umgebung. Anträge sind schriftlich 14 Tage vor jeder Vorstandssitzung einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe sowie kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der in Büchen und Umgebung lebenden Menschen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss dem Stiftungszweck entsprechen
- Angabe der Gesamtkosten und Nachweis der Restfinanzierung
- Einreichung der Anträge schriftlich 14 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung
- Beachtung der Termine der Vorstandssitzungen
- Keine Anspruchsgarantie auf Mittel
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Kostenübersicht mit Finanzierungsplan
- Nachweis der steuerbegünstigten Rechtsform
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
- Regionalbezug Büchen und Umgebung
Beschreibung
Die Axel-Bourjau-Stiftung engagiert sich seit 2005 für das Gemeinwohl in Büchen und Umgebung, indem sie gezielt Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Erziehung, Jugendhilfe sowie kirchliche Zwecke unterstützt. Förderfähig sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Schleswig-Holstein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Initiativen, die dem Stiftungszweck entsprechen und einen regionalen Bezug aufweisen. Die Stiftung stellt als Zuschussgeberin jährlich fortlaufend Mittel zur Verfügung, um vorhandene Potenziale zu stärken, kulturelle Angebote auszubauen und Bildungs- sowie Sozialprojekte nachhaltig zu fördern. Dabei sollen alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig von Herkunft oder Lebenssituation – gleichermaßen profitieren und zur lebendigen Entwicklung der Region beitragen.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine schriftliche Einreichung der Unterlagen mindestens 14 Tage vor jeder Vorstandssitzung erforderlich. Antragstellende legen eine Kostenübersicht mit Finanzierungsplan sowie den Nachweis der steuerbegünstigten Rechtsform vor und belegen damit die Gesamtfinanzierung ihres Vorhabens. Die Auswahl erfolgt anhand der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, der Sicherstellung der Restfinanzierung und des regionalen Bezugs. Eine Anspruchsgarantie auf Mittel besteht nicht; Empfänger:innen sind jedoch zur Rechenschaft über die Mittelverwendung verpflichtet. Durch dieses transparente Verfahren gewährleistet die Stiftung eine bedarfsorientierte Förderung, die langfristig Wirkung entfaltet und Initiativen in Büchen und Umgebung nachhaltig stärkt.
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