Zuschuss

Förderung der Barbara Carl Stiftung

Die Barbara Carl Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Organisationen in den Bereichen Behindertenhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen und Jugendsozialarbeit im südbadischen Raum (Lörrach und Freiburg). Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung sozialer Aufgaben durch finanzielle Unterstützung bestehender Einrichtungen und Organisationen in den Bereichen Behindertenhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen und Jugendsozialarbeit, um langfristige und nachhaltige Hilfeleistungen für hilfsbedürftige Menschen sicherzustellen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Immobilien- und Umbauvorhaben
  • Einzelfall-Hilfsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im südbadischen Raum (Lörrach oder Freiburg)
  • Gemeinnützigkeit nach § 53 AO
  • Tätigkeit in den Bereichen Behindertenhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen oder Jugendsozialarbeit

Beschreibung

Die Barbara Carl Stiftung in Baden-Württemberg unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Einrichtungen und öffentliche Träger, die sich im südbadischen Raum (Lörrach und Freiburg) für Menschen in Not engagieren. Vorrangig gefördert werden Projekte in den Bereichen Behindertenhilfe, Altenhilfe, Gesundheitswesen und Jugendsozialarbeit. Mit dem gewährten Zuschuss sollen bestehende Organisationen langfristig in ihrer täglichen Arbeit entlastet und stabile, nachhaltige Hilfeleistungen ermöglicht werden. Die Stiftung legt besonderen Wert auf inklusive, solidarische und fachlich fundierte Ansätze, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zu Betreuung, Pflege und Förderung eröffnen.

Förderberechtigt sind ausschließlich nach § 53 AO anerkannte gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Institutionen mit Sitz in Lörrach oder Freiburg. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Ausgenommen von der Förderung sind Immobilien- oder Umbauvorhaben sowie Einzelfall-Hilfsmaßnahmen. Bewerbungsunterlagen sollten eine Darstellung des Projektplans, eine Kostenaufstellung und einen Nachweis der Gemeinnützigkeit enthalten. Ziel ist die nachhaltige Zusammenarbeit mit bewährten Partner:innen vor Ort, um bestehende Strukturen wirksam zu stärken und neue Initiativen kurzfristig anzustoßen. Durch eine flexible Vergabepraxis fördert die Stiftung innovative Ideen ebenso wie etablierte Angebote, die das soziale Gefüge im südbadischen Raum weiterentwickeln und Menschen in herausfordernden Lebenslagen echten Mehrwert bieten.

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