Förderung der Bayerisches Rotes Kreuz – Regensburger Rot-Kreuz Stiftung
Die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung fördert regionale Projekte, Maßnahmen, Einrichtungen und Dienstleistungen in der Altenhilfe und öffentlichen Gesundheitspflege sowie Aus‐ und Weiterbildung, Stipendien, Kooperationen und Veranstaltungen im Stadt‐ und Landkreis Regensburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt das Gemeinwohl durch Förderung regionaler Projekte und Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe und öffentlichen Gesundheitspflege in Stadt und Landkreis Regensburg. Sie vergibt Stipendien und Beihilfen zur Fort- und Ausbildung, fördert Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen und initiiert öffentliche Veranstaltungen zur Verankerung des Stiftungszwecks.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungsort in Stadt oder Landkreis Regensburg
- Projektbezug zu Altenhilfe, öffentlicher Gesundheitspflege, Aus- und Weiterbildung oder gemeinnütziger Kooperation
Beschreibung
Die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung des Bayerischen Roten Kreuzes fördert als öffentlich-rechtliche Stiftung gemeinnützige Initiativen in Stadt und Landkreis Regensburg. Mit dem Ziel, das Gemeinwohl nachhaltig zu stärken, werden regionale Projekte in der Altenhilfe sowie der öffentlichen Gesundheitspflege ebenso unterstützt wie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zum Förderinstrumentarium zählen Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung, Stipendien, Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen sowie die Initiierung und Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen und Ausstellungen. Die Stiftung orientiert sich dabei an den sieben Grundsätzen der Rotkreuz-Bewegung – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität – und setzt Impulse für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch in der Bevölkerung. Eine kontinuierliche Antragsannahme ermöglicht eine flexible Projektplanung und rasche Mittelvergabe für Maßnahmen, die den öffentlichen Gesundheits- und Pflegebereich stärken.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen mit Sitz oder Wirkungsort in der Region Bayern, insbesondere im Stadt- und Landkreis Regensburg. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen klaren Bezug zu Altenhilfe, öffentlicher Gesundheitspflege oder Aus- und Weiterbildung aufweisen bzw. gemeinnützige Kooperationen und Veranstaltungen vorantreiben. Die Antragstellung ist jederzeit möglich; ein formaler Zuwendungsantrag mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachweis des gemeinnützigen Zwecks bildet die Grundlage für die Entscheidung durch den Stiftungsrat. Mit ihrem kontinuierlichen Zuschussangebot leistet die Regensburger Rot-Kreuz-Stiftung einen wichtigen Beitrag zur regionalen Gesundheitsvorsorge, Pflegeinfrastruktur und Qualifizierung ehrenamtlich Aktiver sowie Fachkräfte in der Region.
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