Förderung der Beaufsichtigung von Pflichtschülern
Förderung der Beaufsichtigung von Pflichtschülerinnen und Pflichtschülern bis zu 15 Minuten vor Unterricht, in der Mittagspause und nach Schulschluss. Anträge sind bis jeweils 31. August schriftlich einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Pflichtschulbereich, um Schulerhalter bei den Beaufsichtigungskosten zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Beaufsichtigungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Ansuchen einzubringen
- Beaufsichtigte Gruppe muss zwischen zehn und vierzig Schülern/innen umfassen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
- Abrechnung der im vergangenen Schuljahr ausbezahlten Abgeltung
Beschreibung
Die Förderung der Beaufsichtigung von Pflichtschüler:innen in Oberösterreich unterstützt Schulerhalter:innen allgemeinbildender privater Pflichtschulen (ausgenommen ganztägig geführte Standorte) bei den personellen Aufwendungen für die Aufsicht von Schüler:innen bis zu 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, in der Mittagspause und nach Schulschluss bis zur Abfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels. Zielsetzung ist die Entlastung der Träger:innen, indem das Land Oberösterreich bis zu 50 % der anfallenden Beaufsichtigungskosten übernimmt – maximal 8,75 € pro Aufsichtsstunde. Damit wird ein Beitrag zur Sicherheit und Betreuung im Pflichtschulbereich geleistet und eine verlässliche Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten gewährleistet.
Zur Antragstellung bedarf es eines schriftlichen Ansuchens mit einer Abrechnung der im vergangenen Schuljahr ausbezahlten Abgeltung. Die beaufsichtigte Gruppe muss dabei zwischen zehn und vierzig Schüler:innen umfassen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses pro Semester, der einmal jährlich bis spätestens 31. August schriftlich beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft – Abteilung Gesellschaft, eingereicht werden muss. Beizulegen sind neben dem formalen Antrag die detaillierte Stundenaufstellung der Aufsichtsleistungen sowie der formale Aufsichtsplan. Mit dieser Förderung leistet das Land einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Planbarkeit privater Schulträger:innen und zur qualitativen Absicherung der Betreuungspflichten im Pflichtschulbereich.
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