Zuschuss

Förderung der Behebung von Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen

Beihilfe zur Beseitigung nicht versicherbarer Elementarschadenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen in Oberösterreich. Anträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Schadenseintritt über die Gemeinde einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung der Wiederherstellung und Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion nach nicht versicherbaren Schäden durch Hochwasser oder Vermurung an Kulturen in Oberösterreich.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schäden durch Hochwasser oder Vermurung, die nicht versicherbar sind
  • Schadensfeststellung und Vorlage durch örtliche Schadenskommission und Gemeinde/Magistrat
  • Vorliegen einer besonderen Notlage (Existenzgefährdung ohne unabdingbaren Mitteleinsatz)
  • Persönliche Würdigkeit der AntragstellerInnen
  • Eigenmittel in angemessener Relation zur beantragten Förderung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellung über Gemeinde/Magistrat
  2. Bestätigung der örtlichen Schadenskommission
  3. Formular LWLD_LFW_E41_Katastrophenfonds_56e

Beschreibung

Die Förderung der Behebung von Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen in Oberösterreich unterstützt landwirtschaftliche Betriebe und gemeinnützige Organisationen dabei, nach nicht versicherbaren Schäden infolge von Hochwasser oder Vermurung ihre Produktionskapazitäten wiederherzustellen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Existenz und Versorgungssicherheit der Betroffenen zu sichern, indem die Kosten für die Beseitigung von Elementarschäden an Feld-, Obst- und Gemüsekulturen zum Teil übernommen werden. Förderberechtigt sind dabei natürliche und juristische Personen – von landwirtschaftlichen Betrieben über Vereinsstrukturen bis hin zu Religionsgemeinschaften –, die innerhalb von 30 Tagen nach Schadenseintritt einen Antrag über die zuständige Gemeinde oder den Magistrat einreichen. Vorausgesetzt werden eine amtliche Schadensfeststellung durch die örtliche Kommission, das Vorliegen einer besonderen Notlage sowie der Nachweis angemessener Eigenmittel.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird kontinuierlich vergeben, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Antragsteller:innen sollten das offizielle Formular LWLD_LFW_E41_Katastrophenfonds_56e verwenden und die Bestätigung der örtlichen Schadenskommission beifügen. Bagatellschäden sowie Elementarschäden bis zu einem Schädigungsgrad von 30 % sind ausgeschlossen. Nach positiver Bewilligung werden Mittel zur schnellen Wiederherstellung freigegeben, um langfristige Ertragseinbußen zu vermeiden. Interessierte finden detaillierte Informationen in den Richtlinien der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung.

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