Förderung der Belebung von Ortszentren
Das Land Vorarlberg fördert Strategiekonzepte und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte zur Verbesserung der Angebotsstruktur und Aufenthaltsqualität. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben und Maßnahmen, die geeignet sind, die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben zu erhöhen. Gefördert werden insbesondere Strategiekonzepte und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte mit dem Ziel einer Verbesserung der Angebotsstruktur oder zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Förderfähige Ausgaben
- Strategiekonzepte
- Studien
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden und öffentliche Institutionen
- Maßnahmen in ausgewiesenen Kerngebieten bzw. EKZ-Eignungszonen
- Standort der Investition in Vorarlberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge
Beschreibung
Die Förderung der Belebung von Ortszentren unterstützt öffentliche Einrichtungen in Vorarlberg bei der Erarbeitung fundierter Strategiekonzepte und Studien zur Weiterentwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte. Ziel ist es, die Angebotsstruktur zu optimieren und die Aufenthaltsqualität in ausgewiesenen Kerngebieten oder EKZ-Eignungszonen sichtbar zu steigern. Gefördert werden insbesondere Analysen zur Standortauswahl, Konzeptentwicklungen für vielfältige Nutzungsformen und Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Raums. Durch den Fokus auf Stadt- und Ortskerne als attraktive Zentren für Handel und Dienstleistung wird eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung angestrebt, die lokale Wertschöpfungsketten ankurbelt und eine positive Impulswirkung auf umliegende Gebiete entfaltet.
Anträge können jederzeit vor Projektbeginn digital beim Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten – eingereicht werden. Förderfähig sind Ausgaben für Strategiekonzepte und Studien ab einem Mindestvolumen von 10.000 Euro bis maximal 60.000 Euro, wobei eine Zuschussquote von 30 % gilt. Dem Antrag sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Kostenvoranschläge beizulegen. Eine rechtsverbindliche Zusage erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Eingangs gültigen Richtlinie. Nach Abschluss und Vorlage der Endabrechnung inklusive Studienexemplar wird die Auszahlung vorgenommen. Mit diesem Förderangebot erhalten Gemeinden und öffentliche Institutionen in Vorarlberg wertvolle Unterstützung bei der strukturierten Entwicklung urbaner und ländlicher Ortskerne – ein Beitrag zur Stärkung der regionalen Infrastruktur und zur Schaffung lebenswerter Gemeinschaftsräume.
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