Zuschuss

Förderung der Bethe-Stiftung (Projektförderung in Förderschwerpunkten)

Die Bethe-Stiftung fördert Projekte und Einrichtungen in den Förderschwerpunkten Kinderhospize, Kinderschutz, Erinnerungskultur und Obdachlosenhilfe. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Einrichtungen zur Entlastung von Familien schwerkranker Kinder, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung, zur Stärkung der Erinnerungskultur durch Schülerreisen an historische Orte sowie zur Unterstützung von obdach- und wohnungslosen Menschen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger in den Förderschwerpunkten müssen gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen sein
  • Projekte müssen einem der definierten Förderschwerpunkte entsprechen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Merkblatt Spendenverdopplung
  3. Mittelanforderung
  4. Pressestatement

Beschreibung

Die Projektförderung der Bethe-Stiftung richtet sich bundesweit an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich in einem der vier Förderschwerpunkte engagieren: Kinderhospize, Kinderschutz, Erinnerungskultur und Obdachlosenhilfe. Ziel ist es, Familien mit lebensbegrenzend erkrankten Kindern spürbare Entlastung zu bieten, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung oder Misshandlung zu schützen, Lernende durch Besuche historischer Gedenkorte im Sinne der Erinnerungskultur zu sensibilisieren sowie obdach- und wohnungslose Menschen mit niedrigschwelligen Angeboten und strukturellen Maßnahmen zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Prävention, Aufklärung und der Förderung gesellschaftlicher Prozesse, die Humanität und Toleranz stärken. Die Stiftung honoriert nachhaltige Konzepte, die zur Verbesserung des sozialen Miteinanders beitragen und langfristige Wirkung entfalten.

Förderberechtigt sind ausschließlich Träger, die als gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen in Deutschland registriert sind und deren Projektvorhaben den definierten Förderschwerpunkten entspricht. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; es besteht keine Bewerbungsfrist. Zur Antragstellung werden u. a. Antragsformular, Merkblatt Spendenverdopplung, Mittelanforderung und ein Pressestatement benötigt. Als Förderart wird ein Zuschuss gewährt. Die Stiftung erwartet eine klare Beschreibung der Projektziele, der Zielgruppen (Familien schwerkranker Kinder, junge Menschen in Kinderschutzeinrichtungen, Schüler:innen für Erinnerungsreisen und obdach-/wohnungslosen Personen) sowie einen transparenten Finanzierungs- und Umsetzungsplan. Die Förderung eröffnet Institutionen die Möglichkeit, wirksame Projekte zu realisieren und Teil einer Initiative für eine menschlichere Gesellschaft zu werden.

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