Zuschuss

Förderung der Brigitte Merk-Erbe-Stiftung zur Förderung der Bayreuther Vereine

Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayreuth zur Stärkung des lokalen Vereinslebens und ehrenamtlichen Engagements. Schriftliche Anträge (max. 2 DIN-A4-Seiten) jederzeit möglich; nach Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten einzureichen.

Soziales Bildung Kultur Umwelt-/Naturschutz Tierschutz Katastrophenschutz Sport Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Stärkung des gemeinnützigen Vereinslebens in Bayreuth und Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch finanzielle Unterstützung bei vereinsbezogenen Projekten und Aktivitäten.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Vereins in Bayreuth
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vereinsbezeichnung und Kontaktdaten
  2. Angaben zur Ansprechperson
  3. Bankverbindung des Vereins
  4. Projektbeschreibung und Begründung
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  6. Zusicherung zur zweckgebundenen Mittelverwendung

Beschreibung

Die Brigitte Merk-Erbe-Stiftung zur Förderung der Bayreuther Vereine setzt sich gezielt für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayreuth ein und stärkt das vielfältige ehrenamtliche Engagement in Bayern. Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung & Aus- und Weiterbildung, Kultur & Medien, Umwelt-/Naturschutz, Tierschutz, Katastrophenschutz, Sport und Initiativen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Interessierte Vereine können jederzeit einen formlosen Schriftantrag (maximal zwei DIN-A4-Seiten) einreichen, in dem sie ihre Projektidee, den finanziellen Bedarf und die erwarteten positiven Effekte für das lokale Vereinsleben darlegen. Eine staatliche Anerkennung vorausgesetzt, erfolgt die Entscheidung über die Vergabe von Zuschüssen zeitnah und fortlaufend, um die laufende Vereinsarbeit unbürokratisch zu unterstützen.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) sowie der formale Sitz des Vereins in Bayreuth. Dem Antrag müssen neben den Kontaktdaten des Vereins und der benannten Ansprechperson eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive Begründung, die Vereinsbankverbindung und die Zusicherung zur zweckgebundenen Mittelverwendung beigefügt werden. Nach positiver Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten einzureichen, der die sachgerechte Verwendung der Mittel dokumentiert. Mit dieser transparenten und unbürokratischen Förderinitiative leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Belebung des lokalen Vereinswesens und motiviert dazu, bürgerschaftliches Engagement breit zu verankern und nachhaltig zu fördern.

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