Förderung der Bülent Ceylan für Kinder Stiftung
Die Bülent Ceylan für Kinder Stiftung fördert in Deutschland Projekte und Initiativen zur Umsetzung ihres Stiftungszwecks (Förderung von Kindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung, Sport und Völkerverständigung). Es gibt keine Antragsfristen; Förderanfragen werden fortlaufend und formlos geprüft.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Unterstützung von Projekten und Initiativen, die dem Stiftungszweck dienen: der Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Bildung und Erziehung, des Sports und der Völkerverständigung in Deutschland.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten (z.B. Personalkosten)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsempfänger müssen gemeinnützige Zwecke fördern und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein
- Es bestehen keine Antragsfristen (fortlaufende Einreichung möglich)
- Formlose schriftliche Einreichung: detaillierte Projektbeschreibung, Benennung des Projektträgers und vollständiger Kostenplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Benennung des Projektträgers
- Vollständiger Kostenplan
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
Beschreibung
Die Bülent Ceylan für Kinder Stiftung unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Sport, kulturelle Teilhabe, Aus- und Weiterbildung sowie demokratisches Engagement und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die Stiftung verfolgt das Ziel, jungen Menschen neue Lernchancen zu eröffnen, gesundheitsfördernde Sportangebote zu schaffen und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Initiativen, die nachhaltige Gruppenerfahrungen fördern und Kindern ein Gefühl von Selbstwirksamkeit vermitteln. Finanzielle Mittel werden in Form von Zuschüssen gewährt, wobei die Entscheidung über Förderanfragen durch Vorstand, Kuratorium und Geschäftsführung fortlaufend getroffen wird – Antragsfristen bestehen nicht.
Antragstellende Organisationen benötigen eine formlose schriftliche Einreichung, die eine detaillierte Projektbeschreibung, die Benennung des Projektträgers und einen vollständigen Kostenplan umfasst. Fördervoraussetzung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt; laufende Betriebs- oder Verwaltungskosten wie Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Als maßgebliches Bewertungskriterium dient die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck. Die Stiftung empfiehlt, die Unterlagen per formloser Zuschrift einzureichen und freut sich auf vielfältige Initiativen, die Kindern und Jugendlichen Bildungschancen eröffnen, Sportförderung bereitstellen und Brücken zwischen unterschiedlichen Kulturen bauen.
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