Zuschuss

Förderung der Bürgermeister Helmut Angl Stiftung

Zuwendungen der Bürgermeister Helmut Angl Stiftung zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO sowie Förderung der Jugend- und Altenhilfe durch Geld- und Sachzuwendungen und Beratungsleistungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller müssen als hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO gelten

Beschreibung

Die Bürgermeister Helmut Angl Stiftung unterstützt in Bayern engagierte Privatpersonen und hilfsbedürftige Menschen im Sinne des § 53 AO sowie Jugendliche und ältere Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände auf finanzielle oder materielle Hilfe angewiesen sind. Mit fortlaufenden Zuwendungen in Form von Geld- und Sachleistungen sowie Beratungsangeboten fördert die Stiftung soziale Projekte und Dienstleistungen in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Altenhilfe. Ziel ist es, akute Notlagen zu lindern und langfristig die Lebensqualität in der Gemeinschaft zu verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und greift dort, wo öffentliche Mittel oder andere Förderprogramme nicht ausreichen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen aus Bayern, die als hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO gelten. Gefördert werden Projekte und Einzelfälle, die den gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungszwecken entsprechen. Eine Antragstellung kann jederzeit erfolgen; dabei ist der Nachweis der Bedürftigkeit zum Zeitpunkt der Antragseinreichung vorzulegen. Die Entscheidung über die Zuwendung trifft der Stiftungsvorstand nach Prüfung der Unterlagen und Prüfung des Förderbedarfs. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln ermöglicht die Stiftung eine flexible Unterstützung ohne starren Förderzeitraum. Interessierte Antragsteller:innen finden detaillierte Informationen zu den Förderkriterien und einzureichenden Nachweisen in der Stiftungssatzung und den anerkannten Urkunden der Regierung von Schwaben.

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