Förderung der Bürgerstiftung Achern und der Region
Die Bürgerstiftung Achern und der Region fördert gemeinnützige Projekte mit regionalem Bezug in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Kultur, Sport sowie mildtätige Zwecke. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Kultur, Sport und mildtätiger Zwecke in der Region Achern, die gemeinnützig sind und der Satzungszweck der Stiftung widerspiegeln.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen gemeinnützig sein und dem Satzungszweck der Stiftung entsprechen
- Projekte müssen einen regionalen Bezug zur Region Achern aufweisen
- Mittel dürfen nicht für laufende Betriebskosten verwendet werden, sondern nur projektbezogen
- Projektziele müssen klar, eindeutig und zeitlich definiert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Finanzierungsübersicht
Bewertungskriterien
- Modellcharakter des Projekts
- Hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit
- Ansatz zur Selbsthilfe
- Nachhaltigkeit
- Innovationspotenzial
- Regionaler Projektbezug
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Achern und der Region unterstützt mit einem kontinuierlichen Zuschussprogramm gemeinnützige Initiativen, die in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Seniorenbetreuung, Kultur, Sport sowie mildtätige Zwecke verankert sind. Gefördert werden Projekte mit klarem regionalem Bezug zur Region Achern, welche die Satzungsziele der Stiftung widerspiegeln und das Gemeinwesen nachhaltig bereichern. Dabei stehen innovative Ansätze mit Modellcharakter im Vordergrund, ebenso wie Vorhaben, die auf einem hohen Anteil ehrenamtlicher Mitwirkung aufbauen und eigenverantwortliche Selbsthilfe fördern. Die Stiftung legt Wert auf transparent definierte Projektziele und einen nachvollziehbaren Zeitplan, um eine wirkungsvolle Umsetzung sicherzustellen.
Förderberechtigt sind sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Einzelpersonen, deren Vorhaben den festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen entsprechen: Der Projektcharakter muss eindeutig sein, der Antragsteller weist den regionalen Bezug nach, und die beantragten Mittel dienen ausschließlich projektbezogenen Ausgaben. Laufende Betriebskosten können nicht berücksichtigt werden. Zur Einreichung gehören ein ausgefüllter Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Zeitplan sowie eine Finanzierungsübersicht. Bei der Auswahl entscheidet insbesondere die Kombination aus Modellcharakter, ehrenamtlichem Engagement, Nachhaltigkeit und Innovationspotenzial. Anträge können jederzeit vorgelegt werden und werden fortlaufend geprüft. Dieses Angebot richtet sich an alle, die mit kreativen und gemeinwohlorientierten Ideen die Lebensqualität in der Region Achern weiterentwickeln möchten.
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