Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Bad Wurzach

Die Bürgerstiftung Bad Wurzach fördert gemeinnützige Projekte zum Gemeinwohl in Bad Wurzach in Bereichen wie Bildung, Kultur, Umwelt, Soziales und Sport. Anträge sind jährlich zum 01.03. und 01.10. möglich.

Bildung Sport Kinder und Jugendliche Kultur Wissenschaft Umwelt-/Naturschutz Gesundheit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, bürgerschaftliches Engagement und nachhaltige, modellhafte Projekte in Bad Wurzach zu unterstützen, die dem Gemeinwohl dienen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personal- oder laufende Kosten bestehender Einrichtungen
  • Kommerzielle Projekte
  • Projekte mit parteipolitischer oder konfessioneller Zielrichtung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Zweck gemäß Satzung
  • Durchführung in Bad Wurzach
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Innovative Ansätze mit Vorbildcharakter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Innovationsgehalt und Vorbildcharakter
  • Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Bad Wurzach unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Initiativen in der Region Baden-Württemberg mit jährlichen Zuschüssen zum 01.03. und 01.10. Förderfähig sind Projekte, die sich den Satzungszwecken der Stiftung gemäß Gemeinnützigkeit verschreiben und in Bad Wurzach realisiert werden. Besonders begrüßt werden Vorhaben, die durch bürgerschaftliches Engagement getragen, innovativ und modellhaft sind, nachhaltige Breitenwirkung erzielen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Die Förderbereiche umfassen Bildung, Sport, Kinder und Jugendliche, Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Aus- und Weiterbildung, Kultur & Medien, Arbeit & Soziales, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Nicht förderfähig sind kommerzielle Projekte, laufende Personal- und Betriebskosten bestehender Einrichtungen sowie parteipolitische oder konfessionelle Vorhaben.

Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit einzureichen. Die Vorstandsentscheidung erfolgt zweimal jährlich auf Basis klar definierter Bewertungskriterien: Bürgerschaftliches Engagement, Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis der bewilligten Mittel vorzulegen und die Förderung in der Öffentlichkeitsarbeit sichtbar zu machen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Die Bürgerstiftung Bad Wurzach bietet Interessierten vorab eine kurze schriftliche Beratung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit an und freut sich auf vielfältige Anträge zur Stärkung des Gemeinwohls in Bad Wurzach.

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