Förderung der Bürgerstiftung Billerbeck (Projektförderung & Unterstützung in Notlagen)
Die Bürgerstiftung Billerbeck unterstützt Projekte sowie hilfsbedürftige Familien und Personen in Billerbeck finanziell und ideell, sofern die Vorhaben den Stiftungszwecken entsprechen und keine staatliche Förderung möglich ist. Anträge können jederzeit über ein herunterladbares Formular gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vereinen, Kitas, Schulen, Familien und Privatpersonen in Billerbeck in den in der Satzung festgelegten Bereichen sowie Hilfe in echten Notlagen, sofern keine staatliche Förderung möglich ist.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss einem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck entsprechen
- Keine parallele staatliche Förderung möglich
- Sitz oder Projekt in Billerbeck
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kurzbeschreibung des Projektes
- Finanzierungsplanung mit Kostenvoranschlägen
Bewertungskriterien
- Entsprechung der Satzungszwecke
- Fehlen staatlicher Fördermöglichkeiten
- Nachhaltige Wirkung
- Bürgerschaftliches Engagement
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Billerbeck fördert innovative Vorhaben und leistet unbürokratische Hilfe in echten Notlagen, sofern keine staatliche Unterstützung möglich ist. Ziel der Stiftung ist es, Vereine, Kitas, Schulen, Familien und Privatpersonen in Billerbeck zu stärken und Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstützen. Zudem werden Initiativen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Sportangebote, Katastrophenschutzmaßnahmen, Aus- und Weiterbildung sowie Energieeffizienz-Projekte gefördert. Die Fortführung bewährter Programme soll langfristig positive Impulse für das Gemeinwesen setzen und bürgerschaftliches Engagement weiter anregen.
Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen mit Sitz oder Projektort in Billerbeck. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Übereinstimmung mit einem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck sowie das Nichtvorhandensein paralleler staatlicher Fördermöglichkeiten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projekts, eine detaillierte Finanzierungsplanung mit Kostenvoranschlägen sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular erforderlich sind. Die Prüfung erfolgt nach Kriterien wie Satzungszweckentsprechung, nachhaltiger Wirkung und bürgerschaftlichem Engagement. Bewerbungen in Notlagen werden vertraulich behandelt, um schnelle und gezielte Hilfe zu gewährleisten. Das Antragsformular steht online zum Download bereit und ermöglicht eine unkomplizierte Einreichung. Interessierte Akteur:innen können so ihre Vorhaben zeitnah realisieren und einen Beitrag zur lebendigen Stadtentwicklung leisten.
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