Förderung der Bürgerstiftung Ertingen
Die Bürgerstiftung Ertingen fördert aus den Erträgen des Stiftungsvermögens innovative und gemeinnützige Maßnahmen in der Gemeinde Ertingen zur Unterstützung von Bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Hilfe zur Selbsthilfe. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Aus den Erträgen der Bürgerstiftung Ertingen sollen innovative und gemeinnützige Maßnahmen entwickelt und gefördert werden, die das bürgerschaftliche Engagement unterstützen, die freiwillige Übernahme von Ehrenämtern erleichtern, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und die solidarische Verantwortung für das Gemeinwesen stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in der Gemeinde Ertingen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder öffentliches Engagement
- Projektziel im Bereich Engagement, Ehrenamt oder Hilfe zur Selbsthilfe
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Stiftungszielsetzung
- Innovations- und Gemeinwohlcharakter
- Nachhaltigkeit des Projektertrags
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Ertingen stellt aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens fortlaufend finanzielle Mittel für innovative gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Ertingen bereit. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement, die Übernahme von Ehrenämtern sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und damit die solidarische Verantwortung innerhalb des Gemeinwesens nachhaltig zu stärken. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände sowie engagierte Einzelpersonen mit Projektstandort in Ertingen. Die Förderbereiche reichen von Sozialem, Bildung und Kinder- und Jugendförderung über Kultur & Medien bis hin zu Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung. Besonders im Fokus steht der Innovations- und Gemeinwohlcharakter der Vorhaben, die einen kreativen Beitrag zur Stiftungszielsetzung leisten und langfristige Wirkung entfalten.
Anträge können jederzeit eingereicht werden – eine feste Frist ist nicht vorgeschrieben. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise eines öffentlichen Engagements sowie die Ausrichtung des Projektziels auf Engagement, Ehrenamt oder Selbsthilfe. In der Begutachtung orientiert sich das Kuratorium an den Kriterien Beitrag zur Stiftungszielsetzung, Innovationsgrad und Nachhaltigkeit des Projektertrags. Durch die Zuschussförderung erhalten Teilnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Ideen in Ertingen voranzutreiben und dauerhafte Impulse für das Gemeinwohl zu setzen. Das Angebot richtet sich an alle, die in ihrer Heimatgemeinde einen spürbaren Mehrwert schaffen möchten und dabei fachliche wie ideelle Unterstützung suchen.
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