Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung für die Stadt und den Landkreis Kassel (Projektförderung)

Die Bürgerstiftung Kassel fördert laufend Projekte in der Stadt und im Landkreis Kassel. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden nach Einreichung beraten; das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Kinder und Jugendliche Sport Soziales Bauten und Denkmalschutz Kultur Bildung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten, die in der Stadt Kassel und im Landkreis Kassel realisiert werden sollen, zur Unterstützung in den Bereichen Jugend, Sport, Soziales, Denkmalpflege, Kultur, Bildung, Kunst, Naturschutz und Umweltschutz.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel realisiert werden
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Kurzportrait des Antragstellers
  5. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Bürgerstiftung für die Stadt und den Landkreis Kassel unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Projektvorhaben, die in den Bereichen Jugend, Sport, Soziales, Denkmalpflege, Kultur, Bildung, Kunst, Naturschutz und Umweltschutz in der Stadt Kassel oder im umliegenden Landkreis realisiert werden. Als Zuschussgeberin fördert sie Vereine, Interessenverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen, die durch innovative Konzepte und engagierte Umsetzung einen Beitrag zur Stärkung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts und zur nachhaltigen Entwicklung der Region leisten. Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt fortlaufend: Nach Einreichung des vollständigen Antragsformulars mit ergänzender Projektbeschreibung und Finanzierungsplanung erhalten Antragstellende eine schriftliche Rückmeldung zur Förderwürdigkeit ihres Vorhabens.

Voraussetzung für eine Förderzuwendung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid sowie die eindeutige Zuordnung des Projekts zu einem der ausgeschriebenen Themenfelder innerhalb Kassels Stadtgebiets oder –kreises. Den Förderantrag vervollständigen Interessierte mit einem Kurzportrait der antragstellenden Organisation und einem detaillierten Zeit- und Finanzierungsplan. Unterzeichnende erhalten so eine strukturierte Entscheidungsgrundlage. Der gesamte Antrag kann jederzeit eingereicht werden, was eine flexible Projektplanung ermöglicht und zeitnahe Förderentscheidungen unterstützt. Mit diesem Förderangebot richtet sich die Bürgerstiftung insbesondere an lokale Initiativen, die langfristig wirkende Impulse in soziale, kulturelle und ökologische Projekte einbringen möchten.

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