Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Furtwangen (Projektförderung & Einzelfallhilfen)

Die Bürgerstiftung Furtwangen unterstützt soziale, kulturelle und gemeinnützige Vorhaben in Furtwangen sowie hilfsbedürftige Einzelpersonen durch Projektförderung und Einmalhilfen. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit Bildung Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von sozialen Initiativen, Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, bürgerschaftlichem Engagement, Denkmalschutz sowie individueller Notlagenhilfe in der Stadt Furtwangen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Projektmaterialien
  • Veranstaltungs- und Programmkosten
  • Einmalhilfen für Notlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wohnsitz in Furtwangen
  • Gemeinnütziger oder sozialer Zweck
  • Projektrelevanz zum Satzungsauftrag der Bürgerstiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Verwendungszweckangabe bei Einzelfallhilfe
  3. Kontaktangaben

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Satzungsauftrag
  • Bedürftigkeit bzw. Gemeinwohlbezug
  • Regionaler Bezug zu Furtwangen

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Furtwangen vergibt fortlaufend Zuschüsse für gemeinnützige Vorhaben und akute Einzelfallhilfen in der Region Baden-Württemberg. Gefördert werden Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Wohnsitz in Furtwangen. Ziel ist die Stärkung von sozialen Initiativen, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsprojekten, Bildungsangeboten, kulturellen Veranstaltungen, bürgerschaftlichem Engagement, Denkmalschutz sowie der Unterstützung in persönlichen Notlagen. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über den Vorstand oder Stiftungsrat und orientiert sich an der regionalen Relevanz, dem Gemeinwohlbezug und der Übereinstimmung mit dem Satzungsauftrag. Dieses Engagement trägt dazu bei, Furtwangen als lebenswerte und vielfältige Stadt zu erhalten und Menschen zusammenzubringen, die sich für nachhaltige Entwicklungen einsetzen möchten.

Förderfähige Ausgaben umfassen Kosten für Projektmaterialien, Veranstaltungs- und Programmkosten sowie einmalige Hilfen zur Überwindung individueller Notlagen. Nicht berücksichtigt werden rückwirkende Ausgaben oder Schuldenausgleiche. Zur Antragseinreichung werden eine Projektbeschreibung, Angaben zum Verwendungszweck bei Einzelfallhilfen sowie Kontaktdaten der Antragsteller:innen benötigt. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Bewertungskriterien: Satzungsrelevanz, Bedürftigkeit beziehungsweise Gemeinwohlbezug und lokaler Zusammenhang. Mit diesem transparenten Verfahren sichert die Stiftung einen verantwortungsvollen Einsatz der Mittel und unterstützt Initiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und Furtwangen zukunftsfähig gestalten.

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