Förderung der Bürgerstiftung Geiselberg (Projekt- & Förderanträge)
Die Bürgerstiftung Geiselberg fördert gemeinwohlorientierte Vorhaben in Geiselberg (u.a. Natur- und Umweltschutz, Soziales und Kultur). Projektideen können jederzeit eingereicht werden. Formulare zum Download auf der Website.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinwohlorientierter Projekte in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Soziales, Kultur und Gemeindeentwicklung in Geiselberg.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort in der Ortsgemeinde Geiselberg
- Gemeinwohlorientierte Ausrichtung
- Nachvollziehbare Finanzierungsplanung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Nachweise zu Projektkosten (z.B. Angebote)
- Nachweise Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweise nach Projektdurchführung (z.B. Rechnungen)
- Aktueller Freistellungsbescheid (bei Körperschaften)
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Geiselberg unterstützt mit unbefristeten Zuschüssen vielfältige gemeinwohlorientierte Initiativen in der Ortsgemeinde Geiselberg (Rheinland-Pfalz). Insbesondere Vorhaben in den Förderbereichen Umwelt- und Naturschutz, Soziales, Kultur, Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Arbeit und Medien werden berücksichtigt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei eine transparente Finanzierungsplanung und die projektbezogene Ausrichtung auf das Gemeinwohl Voraussetzung sind. Die Stiftung zielt darauf ab, nachhaltige Impulse für den Umwelt- und Klimaschutz zu setzen, das kulturelle Zusammenleben zu bereichern und ländliche Entwicklungsprozesse maßgeblich zu stärken.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Geiselberg. Antragsteller:innen legen einen ausgefüllten Förderantrag vor und fügen Angebotsnachweise zu Projektkosten, detaillierte Finanzierungspläne, Verwendungsnachweise nach Umsetzung sowie – bei Körperschaften – einen aktuellen Freistellungsbescheid bei. Die Einreichung erfolgt formlos mit den entsprechenden Dokumenten; Antragsformulare stehen auf der Website der Bürgerstiftung zum Download bereit. Nach erfolgreicher Prüfung durch den Stiftungsvorstand wird über die Bewilligung entschieden. Durch diese kontinuierliche Vergabe sollen engagierte Akteur:innen befähigt werden, innovative Projekte zu realisieren und die Lebensqualität in Geiselberg nachhaltig zu verbessern.
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