Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Kuckuck

Die Bürgerstiftung Kuckuck vergibt fortlaufend Zuwendungen für den Schutz und die Entwicklung von Lebensräumen, den direkten Artenschutz sowie zur Umwelt- und naturwissenschaftlichen Bildung im Naturpark Dümmer und angrenzenden Gebieten.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Die Stiftung verfolgt drei übergeordnete Ziele: den Schutz und die Entwicklung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, die Förderung der biologischen Vielfalt durch Erhalt, Ankauf und Pflege von Flächen sowie direkte Artenschutzmaßnahmen und die Vermittlung von Naturwissen und Naturerleben durch Aktionen, Führungen und Bildungsangebote.

Förderfähige Ausgaben

  • Anlage und Pflege von Lebensräumen
  • Artenschutzmaßnahmen (z. B. Nisthilfen)
  • Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebote

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektdurchführung im Naturpark Dümmer oder angrenzenden Gebieten
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit oder eines gemeinwohlorientierten Projektcharakters

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit oder rechtlichen Form

Bewertungskriterien

  • Beitrag zum Lebensraumschutz und zur Vernetzung von Habitaten
  • Direkte Wirkung für gefährdete Arten
  • Qualität und Reichweite der Umweltbildungsmaßnahmen

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Kuckuck fördert fortlaufend gemeinnützige Initiativen im Naturpark Dümmer und angrenzenden Gebieten mit dem Ziel, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen und zu entwickeln, die biologische Vielfalt zu stärken sowie Naturwissen und -erleben zu vermitteln. Zuschüsse stehen für Maßnahmen wie Anlage und Pflege von Feuchtbiotopen, Ankauf und Pflege von Flächen sowie direkte Artenschutzprojekte (z. B. Nisthilfen für gefährdete Vogelarten) zur Verfügung. Ein weiterer Förderbereich umfasst Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebote, die Familien, Kinder und Jugendliche sowie interessierte Bürger:innen und Umweltakteur:innen einladen, Flora und Fauna der Region in Führungen, Workshops oder Exkursionen hautnah zu entdecken. Die Stiftung setzt dabei auf eine nachhaltige Vernetzung von Habitaten, um die Isolierung von Populationen zu verhindern und langfristig ökologische Lebensgrundlagen zu erhalten.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit gemeinwohlorientiertem Projektcharakter. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Projektdurchführung im Naturpark Dümmer oder benachbarten Landkreisen sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Gefördert werden Ausgaben für Habitatentwicklung, Artenschutzmaßnahmen und umweltpädagogische Angebote. Bei der Antragsprüfung liegt der Schwerpunkt auf dem konkreten Beitrag zum Lebensraumschutz, der direkten Wirkung für gefährdete Arten sowie der Reichweite und Qualität der Bildungsmaßnahmen. Einzureichen sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie entsprechende Nachweise zur Rechtsform. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass zukunftsweisende Naturschutz- und Bildungsprojekte flexibel unterstützt werden.

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