Förderung der Bürgerstiftung Weinstadt
Die Bürgerstiftung Weinstadt fördert gemeinnützige und nachhaltig wirkende Projekte und Vorhaben im Stadtgebiet Weinstadt entsprechend ihrer Satzungszwecke. Anträge können jederzeit über den offiziellen Förderantrag gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Bürgerstiftung Weinstadt stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um gemeinnützige und nachhaltig wirkende Projekte in Weinstadt in den Bereichen Bildung und Erziehung, Familie, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Miteinander der Generationen, Sport, Umwelt- und Naturschutz sowie Völkerverständigung zu unterstützen und so das lokale Gemeinwesen zu stärken.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb der Satzungszwecke
- Projekte im Pflichtbereich staatlicher Stellen oder der Stadt Weinstadt
- Politische Gruppierungen
- Einzelpersonen/ persönliche Belange
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Weinstadt
- Gemeinnützigkeit bzw. nachhaltige Wirkung
- Projekte im Rahmen der Satzungszwecke
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Angaben zu Kontodaten
- Organisationsnachweis
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Satzungszwecken
- Nachhaltige Wirkung
- Gemeinwohlbeitrag
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Weinstadt unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Bildungseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet Weinstadt mit finanziellen Zuschüssen für nachhaltige Projekte. Förderfähig sind Vorhaben, die den Satzungszwecken in den Bereichen Bildung und Erziehung, Familie, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Miteinander der Generationen, Sport, Umwelt- und Naturschutz sowie Völkerverständigung entsprechen. Anträge können fortlaufend und jederzeit über den offiziellen Förderantrag eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach eingehender Prüfung unter Berücksichtigung der Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, der nachhaltigen Wirkung und des Beitrags zum Gemeinwohl. Projekte, die nicht diesen Zielen dienen, im Pflichtbereich staatlicher Stellen liegen oder politisch ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.
Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kostenplan sowie ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit und gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich. Als Voraussetzung gilt, dass der Sitz oder die Tätigkeit in Weinstadt nachgewiesen wird und das Vorhaben einen nachhaltigen Nutzen für das lokale Gemeinwesen entfaltet. Die Bürgerstiftung Weinstadt leistet damit einen konkreten Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Förderung zukunftsorientierter Initiativen. Durch die Bereitstellung langfristiger Ressourcen unterstützt die Stiftung ambitionierte Initiativen dabei, innovative Ideen nachhaltig umzusetzen und das Leben in Weinstadt aktiv mitzugestalten.
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