Förderung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen (Projektförderung)
Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen fördert gemeinnützige soziale und caritative Projekte im Bistum Aachen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; der Stiftungsrat entscheidet zweimal jährlich (30.04. und 04.11.) über die Förderanträge.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zur Sicherung der Aufgaben der katholischen Caritas im Bistum Aachen. Unterstützung ideell und materiell der verbandlichen Caritas sowie anderer steuerbegünstigter und öffentlich-rechtlicher Wohlfahrtsakteure im Bistum Aachen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten für Projektmaßnahmen
- Personal- und Honorarkosten
- Kooperations- und Einsatzkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Tilgung von Verbindlichkeiten
- Anschaffung von Immobilien ohne projektbezogenes Konzept
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäße Zugehörigkeit zur Caritas oder andere steuerbegünstigte bzw. öffentlich-rechtliche Wohlfahrtsakteure
- Eigenleistung in angemessener Höhe (Ausnahme bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit)
- Nachweislich gesicherte Gesamtfinanzierung und Ausschöpfung öffentlicher Finanzierungsquellen
- Zuwendungen in der Regel längstens für einen Zeitraum von drei Jahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Word)
- detaillierte Maßnahmenbeschreibung
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan
- Satzung bzw. Eintragung ins Vereins-/Handelsregister
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Eigenleistung des Antragstellers
Beschreibung
Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen unterstützt unter dem Stiftungszweck die Realisierung gemeinnütziger und mildtätiger Vorhaben im gesamten Bistum. Förderberechtigt sind Einrichtungen der Caritas sowie andere steuerbegünstigte und öffentlich-rechtliche Wohlfahrtsakteur:innen, die auf den Feldern Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie und Arbeit & Soziales aktiv werden. Eine rechtzeitige Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Stiftungsrat tagt zweimal jährlich – jeweils am 30. April und am 4. November – und entscheidet über eingereichte Projektanträge. Wesentliche Voraussetzungen sind die satzungsgemäße Zugehörigkeit zur Caritas oder eine vergleichbare Rechtsstellung, eine angemessene Eigenleistung, der Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung einschließlich öffentlicher Mittel sowie eine Projektdauer von maximal drei Jahren.
Förderfähig sind insbesondere Sachkosten für Projektmaßnahmen, Personal- und Honorarkosten sowie Kooperations- und Einsatzkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen. Ausgeschlossen bleiben die Tilgung von Verbindlichkeiten und die Anschaffung von Immobilien ohne schlüssiges, projektbezogenes Konzept. Anhand der Kriterien Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, Nachhaltigkeit der Maßnahme und Eigenleistung erfolgt eine fachliche Prüfung. Zur Antragserstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, ein Kostenvoranschlag mit Finanzierungsplan sowie die Satzung bzw. Handelsregistereintragung beizufügen. Ein Bearbeitungsvorlauf von sechs bis acht Wochen sollte bei der Einreichung berücksichtigt werden, um Förderperspektiven optimal auszuschöpfen und den Stiftungsrat in seiner Entscheidung zu unterstützen.
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