Förderung der CaritasStiftung im Erzbistum Köln (Projektförderung)
Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert Projekte zur Bekämpfung von Armut, Integration von Randgruppen sowie zur Stärkung von Jugend und Familie. Anträge sind jeweils bis zum 31.03., 31.07. und 30.11. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens mit den Schwerpunkten Bekämpfung von Armut, Integration von Randgruppen und Stärkung von Jugend und Familie.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelfallhilfen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Institution ist Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. oder arbeitet im Erzbistum Köln für das kirchlich-katholische Wohlfahrtswesen
- Projekt ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
- Alle öffentlich-rechtlichen Finanzierungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft
- Eigenleistung der Institution mindestens 10 % der Gesamtkosten
- Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Satzung und Vergaberichtlinien
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Satzungszwecken
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Eigenleistung von mindestens 10 %
- Vollständige Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln stärkt gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Träger in Nordrhein-Westfalen, die sich dem katholisch-caritativen Wohlfahrtswesen verpflichtet fühlen. Gefördert werden Projekte zur nachhaltigen Bekämpfung von Armut, zur Integration von Randgruppen sowie zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die entweder Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind oder im Erzbistum Köln für das kirchlich-katholische Wohlfahrtswesen tätig werden. Die maximale Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate, wobei die Stiftung bis zu 90 % der förderfähigen Personal-, Sach- und Investitionskosten übernimmt. Einzelne Notfallhilfen fallen nicht in den Förderbereich.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht begonnen hat, alle öffentlich-rechtlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und eine Eigenleistung von mindestens 10 % der Gesamtprojektkosten erbracht wird. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und das Projektziel nachhaltig mit den Satzungszwecken der Stiftung übereinstimmen. Die Entscheidung erfolgt durch das Kuratorium in drei Sitzungen pro Jahr. Anträge sind jeweils einzureichen bis zum 31. März (Entscheidung Juni), 31. Juli (Entscheidung Oktober) und 30. November (Entscheidung Februar). Für die Bewertung zählen insbesondere Satzungskonformität, Nachhaltigkeit, Eigenleistung und Vollständigkeit der Gesamtfinanzierung. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Projektende vorzulegen.
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