Förderung der Carl und Marisa Hahn-Stiftung (Projektförderung per Förderantrag)
Die Carl und Marisa Hahn-Stiftung fördert gemeinnützige Institutionen und Träger in den Bereichen Erziehung und Bildung, Altenhilfe, mildtätige Zwecke, Denkmalschutz, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung, vorrangig in Wolfsburg, den angrenzenden Landkreisen, Chemnitz und Zwickau (Wissenschaft und Forschung bundesweit). Anträge können jederzeit über ein Online-Formular eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten gemeinnütziger Institutionen und Träger in den Bereichen Erziehung und Bildung, Altenhilfe, mildtätige Zwecke, Denkmalschutz, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung, mit regionalem Schwerpunkt auf Wolfsburg und angrenzende Landkreise sowie Chemnitz und Zwickau (für Wissenschaft und Forschung ohne geografische Beschränkung).
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid nach § 10 EStG)
- Projektsitz in Wolfsburg oder angrenzenden Landkreisen bzw. in Chemnitz oder Zwickau (Ausnahme Wissenschaft und Forschung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Fotos des Projekts
Beschreibung
Die Carl und Marisa Hahn-Stiftung unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen in Niedersachsen und Sachsen mit finanziellen Zuschüssen für innovative Projektideen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Erziehung und Bildung, Altenhilfe, mildtätige Zwecke, Denkmalschutz, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung. Während der Schwerpunkt für alle Themenfelder auf Wolfsburg und den angrenzenden Landkreisen sowie Chemnitz und Zwickau liegt, ist die Förderung wissenschaftlicher und forschungsorientierter Projekte bundesweit möglich. Ziel ist es, die regionale Infrastruktur und das kulturelle Zusammenleben zu stärken, soziale Teilhabe zu erleichtern und historische Bauten zu erhalten. Durch die flexible Einreichung von Förderanträgen zu jedem Zeitpunkt können Initiativen zeitnah und unbürokratisch umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit Freistellungsbescheid nach § 10 EStG sowie einem Projektsitz in den genannten Regionen (Ausnahme: Wissenschaft und Forschung). Für die Antragstellung ist ein Online-Formular auf der Website der Stiftung zu nutzen. Erforderliche Unterlagen umfassen neben dem Freistellungsbescheid eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, einen Zeitplan und Bildmaterial zum Vorhaben. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt nach Prüfung der fachlichen Qualität, des Bedarfs sowie der Tragfähigkeit des Finanzierungskonzepts. Durch die Unterstützung nachhaltiger Bildungs-, Sozial- und Kulturprojekte trägt die Stiftung zur Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders in den Förderregionen bei und fördert gleichzeitig zukunftsweisende Forschungsvorhaben ohne geografische Beschränkung.
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