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Förderung der Charles und Elly Krüger Stiftung

Die Charles und Elly Krüger Stiftung fördert die Pflege des Andenkens der Kriegs- und Bombenopfer sowie die Erhaltung und Wiederherstellung anerkannter Bau- und Bodendenkmäler (insbesondere Gedenkstätte Ohlsdorf und Ehrenfriedhof Rosengarten) durch ideelle und materielle Zuwendungen von Geld- und Sachmitteln. Anträge jederzeit möglich.

Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Pflege der Gräber gefallener deutscher Soldaten und der Bombenopfer sowie die Förderung der Erhaltung und der Wiederherstellung nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannter Bau- und Bodendenkmäler, insbesondere der Gedenkstätte der Bombenopfer in Ohlsdorf und des Ehrenfriedhofs Rosengarten, Ortsteil Vahrendorf.

Förderfähige Ausgaben

  • Geldmittel
  • Sachmittel

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Tätigkeit im Bereich Kriegsgräberfürsorge oder Denkmalschutz

Beschreibung

Die Charles und Elly Krüger Stiftung mit Sitz in Hamburg widmet sich der Erinnerungskultur durch die ideelle und materielle Unterstützung gemeinnütziger Körperschaften sowie öffentlich-rechtlicher Einrichtungen. Im Zentrum des Förderzwecks stehen die Pflege der Gräber gefallener deutscher Soldat:innen und Bombenopfer sowie die Erhaltung und Wiederherstellung anerkannter Bau- und Bodendenkmäler. Besonders gefördert werden Projekte an der Gedenkstätte der Bombenopfer in Ohlsdorf und dem Ehrenfriedhof Rosengarten im Ortsteil Vahrendorf. Durch die Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln trägt die Stiftung wesentlich dazu bei, historische Mahnmale und Gedenkstätten langfristig zu sichern und das kulturelle Erbe der Hansestadt zu bewahren. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine flexible Planung und Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen sowie denkmalpflegerischen Vorhaben.

Förderberechtigt sind ausschließlich steuerbegünstigte Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Bereich Kriegsgräberfürsorge, Gedenkstättenpflege, Denkmalschutz oder Städtebau aktiv sind. Die Stiftung sponsert sowohl finanzielle Zuwendungen als auch Sachleistungen für Maßnahmen, die den landesrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden und erfordern den Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie den Nachweis der projektbezogenen Zielsetzung. Die Förderung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen Infrastruktur Hamburgs und unterstützt Expert:innen bei der Erhaltung historischer Orte der Erinnerung, um das Vermächtnis von Charles und Elly Krüger lebendig zu halten.

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