Förderung der Charlotte-Steppuhn-Stiftung
Die Charlotte-Steppuhn-Stiftung unterstützt seit 1991 die Gesundheitsversorgung und -förderung von Kindern in Deutschland und international durch finanzielle Mittel für gemeinnützige Einrichtungen sowie individuelle Einzelfallhilfen.
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Förderkriterien
Förderziel
Herabsetzung der Säuglings- und Kindersterblichkeit sowie Förderung von Kleinkindern in sämtlichen Lebensbereichen durch unmittelbare oder mittelbare Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, Patenschaften und individuelle Hilfe hilfebedürftiger Kinder.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit der antragstellenden Einrichtung oder Nachweis der Bedürftigkeit im Einzelfall
Bewertungskriterien
- Projektnutzen für Kinder
- Finanzierungsbedarf und -plan
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Die Charlotte-Steppuhn-Stiftung fördert seit 1991 Projekte zur Gesundheitsversorgung und -förderung von Kindern in Deutschland und weltweit. Mit dem Zuschussprogramm werden gemeinnützige Organisationen, Initiativen und einzelne hilfebedürftige Kinder unterstützt, um die Säuglings- und Kindersterblichkeit nachhaltig zu senken. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Entwicklungszusammenarbeit, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Die Mittel kommen sowohl Einrichtungen wie Kinderkrankenhäusern, Ambulanzen und Schulen für benachteiligte Kinder zugute als auch individuellen Patenschaften und Einzelfallhilfen.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die den Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise der Bedürftigkeit im Einzelfall erbringen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wobei die Bewertung anhand des Projektnutzens für Kinder, eines überzeugenden Finanzierungsplans und der langfristigen Nachhaltigkeit erfolgt. Die Stiftung legt besonderen Wert darauf, dass Projekte sowohl kurzfristige Hilfe leisten als auch dauerhafte Strukturen stärken. Das Programm bietet flexible Zuschüsse zur Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, zur Begleitung vulnerabler Familien und zur Ausbildung von Fachkräften. Interessierte Antragsteller:innen finden weiterführende Informationen und Förderbedingungen auf der Webseite der Charlotte-Steppuhn-Stiftung.
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