Förderung der Denkmalpflege
Förderung von Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten an denkmalgeschützten Objekten in Niederösterreich. Ansuchen vor Baubeginn möglich. Unbefristet geöffnet.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Arbeiten zur Sanierung und Restaurierung von Objekten, die nach dem Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt sind, im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungs- und Restaurierungskosten
- Planungs- und Projektkosten
- Baubegleitung und Bauaufsichten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen muss vor Baubeginn bei der Abteilung Kunst und Kultur eingereicht werden
- Hauptwohnsitz oder Sitz des Förderwerbers in Niederösterreich bzw. projektbezogener Niederösterreichbezug
- Sanierung/Restaurierung nur im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt
- Denkmale müssen nach dem Denkmalschutzgesetz unter Schutz stehen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Projektkalkulation (Excel)
- Bauzeitplan (bei größeren Projekten)
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Objekts
- Dringlichkeit der Durchführung
- Qualität der geplanten Arbeiten
- Nutzung für weitere kulturelle Projekte
- Allgemeine Zugänglichkeit des Objekts
- Bedarf an Finanzmitteln
Beschreibung
Die Förderung der Denkmalpflege in Niederösterreich ermöglicht kontinuierliche Zuschüsse für Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten an nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Objekten. Förderfähig sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen sowie öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen mit Wohnsitz oder Sitz in Niederösterreich. Gefördert werden Burgen, Schlösser, historische Stifte, Wohnhäuser, Industriebauten und andere Denkmale, deren Wiederherstellung im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt erfolgt. Anträge sind jederzeit – jedoch stets vor Baubeginn – bei der Abteilung Kunst und Kultur des Landes einzureichen. Die unbefristet geöffnete Förderung zielt darauf ab, das kulturelle Erbe nachhaltig zu sichern und für die Allgemeinheit zugänglich zu halten.
Unterstützt werden Projektkosten wie Sanierungs- und Restaurierungskosten, Planungs- und Projektkosten sowie Baubegleitung und Bauaufsicht. Bei der Auswahl spielen die Bedeutung und Dringlichkeit des Objekts, die fachliche Qualität der geplanten Maßnahmen sowie die spätere Nutzung für weitere kulturelle Projekte und die allgemeine Zugänglichkeit eine entscheidende Rolle. Erforderlich sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine projektbezogene Kalkulation (Excel) und – bei größeren Vorhaben – ein Bauzeitplan. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss, wobei die Höhe des Beitrags nach dem tatsächlichen Bedarf und unter Berücksichtigung vorhandener Eigenleistungen und Drittmittel bemessen wird.
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