Zuschuss

Förderung der Deutschen Stiftung für Menschen mit Downsyndrom

Die Deutsche Stiftung für Menschen mit Down-Syndrom vergibt unbefristete Zuschüsse an Eltern von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Down-Syndrom in Deutschland für Therapien, Lern- und Arbeitsmaterialien sowie behindertengerechte Fahrzeuge. Anträge jederzeit per E-Mail oder Post möglich.

Gesundheit Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Familien und Einzelpersonen mit Down-Syndrom in Deutschland, um notwendige Therapien, Lern- und Arbeitsmaterialien sowie behindertengerechte Mobilität zu finanzieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten
  • Lernmaterialien
  • Arbeitsmaterialien
  • Zuschuss zu behindertengerechtem Fahrzeug

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Nachweis der Down-Syndrom-Diagnose
  • Darstellung der Lebenssituation und der voraussichtlichen Kosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Darstellung der Lebenssituation
  2. Begründung des Förderbedarfs
  3. Kostenvoranschläge

Bewertungskriterien

  • Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
  • Dringlichkeit der Unterstützung
  • Prüfung durch den Vorstand

Beschreibung

Die Deutsche Stiftung für Menschen mit Down-Syndrom fördert bundesweit Privatpersonen mit unbefristeten Zuschüssen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Zielgerichtet werden notwendige Therapiekosten wie Hippotherapie, Lern- und Arbeitsmaterialien für Schule oder häusliche Förderung sowie Zuschüsse für behindertengerechte Fahrzeuge unterstützt. Anträge können jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden, sodass kurzfristige Bedarfe rasch geprüft werden. Fördervoraussetzungen sind ein Wohnsitz in Deutschland, ein Nachweis der Down-Syndrom-Diagnose und eine Darstellung der individuellen Lebenssituation mit Kostenvoranschlägen. Die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und berücksichtigt dabei die Dringlichkeit der Unterstützung.

Für die Antragstellung sind eine ausführliche Schilderung der Lebensumstände, eine Begründung des Förderbedarfs sowie Kostenvoranschläge vorzulegen. Die bewilligten Zuschüsse werden direkt an Institute, Therapeut:innen oder Dienstleister:innen ausgezahlt und nicht an die Antragstellenden selbst. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme verpflichtet sich die empfangende Person, einen kurzen Bericht über den Verlauf und die erzielten Ergebnisse zu verfassen, um erfolgreiche Projekte öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Dieses Verfahren gewährleistet Transparenz und fördert den Austausch innerhalb der Gemeinschaft von Familien und Einzelpersonen mit Down-Syndrom. Interessierte Eltern und Betroffene erhalten mit diesem Angebot eine verlässliche finanzielle Stütze, um individuelle Entwicklungs- und Mobilitätsprojekte nachhaltig zu realisieren.

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