Zuschuss

Förderung der Diakonie Stiftung Krefeld-Viersen

Seit 2005 unterstützt die Diakonie Stiftung Krefeld-Viersen mit ihren Erträgen Projekte des Diakonischen Werkes, insbesondere für Kinder, Wohnungslose, Überschuldete, Langzeitarbeitslose, sexuell Missbrauchte und Geflüchtete.

Soziales Kinder und Jugendliche Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Förderung ist es, Projekte des Diakonischen Werkes Krefeld-Viersen langfristig durch Kapitalerträge zu fördern und damit Hilfe für Kinder, Wohnungslose, Überschuldete, Langzeitarbeitslose, sexuell Missbrauchte und Geflüchtete zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen dem Diakonischen Werk Krefeld-Viersen angehören

Beschreibung

Die Diakonie Stiftung Krefeld-Viersen fördert seit 2005 kontinuierlich die sozialen Angebote des Diakonischen Werkes in Nordrhein-Westfalen. Mit ihren Kapitalerträgen werden insbesondere Projekte unterstützt, die sich an Kinder und Jugendliche, Wohnungslose, Überschuldete, Langzeitarbeitslose, sexuell missbrauchte Personen sowie Geflüchtete richten. Als langfristig angelegte Zuschüsse stärken die Mittel gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk Krefeld-Viersen angehören. Ziel der Stiftung ist es, nachhaltige Hilfe zu ermöglichen und langfristig Perspektiven für benachteiligte Menschen zu schaffen – getreu dem Motto „Hoffnung stiften – Zukunft gestalten.“

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen in der Region Nordrhein-Westfalen, deren Projekte im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche, Migration sowie Arbeit & Soziales verankert sind. Anträge können jederzeit gestellt werden, eine feste Frist besteht nicht. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Diakonischen Werk Krefeld-Viersen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben und finanzieren laufende und geplante Maßnahmen gleichermaßen. Durch die steuerbegünstigte Struktur der Stiftung lassen sich Kapitalerträge schonen und langfristig zur Verfügung stellen. Die antragstellenden Organisationen können so ihre Hilfsangebote dauerhaft sichern und erweitern.

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